Der Blick auf die globale Entwicklung lässt ernüchtert konstatieren, dass die Uhr des hauptverhandlungszentrierten Prozessmodells als Ausdruck des liberalen Rechtsstaates abgelaufen ist. Das weltweit siegreiche abgekürzte Strafverfahren ohne eine substantielle mündliche und unmittelbare Hauptverhandlung, sei es als plea bargaining, als procedimiento abreviado oder als Verständigung, ist auf eine »Jagd nach dem Geständnis« angewiesen wie der gemeinrechtliche Inquisitionsprozess. Wenn man die großen Reformbögen betrachtet, führt das Abspracheverfahren wieder zu der einseitigen Wahrheitsfindung…mehr
Der Blick auf die globale Entwicklung lässt ernüchtert konstatieren, dass die Uhr des hauptverhandlungszentrierten Prozessmodells als Ausdruck des liberalen Rechtsstaates abgelaufen ist. Das weltweit siegreiche abgekürzte Strafverfahren ohne eine substantielle mündliche und unmittelbare Hauptverhandlung, sei es als plea bargaining, als procedimiento abreviado oder als Verständigung, ist auf eine »Jagd nach dem Geständnis« angewiesen wie der gemeinrechtliche Inquisitionsprozess. Wenn man die großen Reformbögen betrachtet, führt das Abspracheverfahren wieder zu der einseitigen Wahrheitsfindung des Inquisitionsverfahrens zurück, wobei die Errungenschaften der Hauptverhandlung dem Angeklagten nicht mehr durch die Folter geraubt, sondern durch die vorgebliche Strafmilderung abgekauft werden. Als Prüfstein für die globale Entwicklung werden die lateinamerikanischen Strafprozessreformen mit dem fast unmittelbaren Übergang vom spanischen Inquisitionsprozess zu einem adversatorischen Verfahren kritisch beleuchtet.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Buenos Aires, Argentinien, war Mariana Sacher zunächst wissenschaftliche Mitarbeiterin und sodann Assistentin bei Professor Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann. Nach einem Magisterstudium folgte die Promotion zum Thema 'Sonderwissen und Sonderfähigkeiten in der Lehre vom Straftatbestand' (Band 172). Die Juristische Fakultät der LMU München hat die vorliegende Arbeit im WS 2020/2021 als Habilitationsschrift angenommen. Seit 2021 ist Mariana Sacher Privatdozentin an der LMU München.
Inhaltsangabe
1. Die mündliche und unmittelbare Hauptverhandlung in der europäischen Rechtsgeschichte: Vom Partei- zum Inquisitionsprozess - Die Entstehung der Hauptverhandlung - Die Verteilung der Prozessrollen in der deutschen Reichsstrafprozessordnung von 1877
2. Wahrheit und Verfahren: Strafprozessmodelle und Wahrheitserforschung - Annäherung beider Modelle
3. Verfahrensrecht und materielles Recht: Der Bezug beider Strafverfahrensmodelle zum materiellen Strafrecht - Wechselwirkung - Innerprozessuale Orientierung
4. Straftheorien und Schuldprinzip als Ausgangspunkt der Wechselbeziehung: Straftheorien und Verfahrensstruktur - Absolute Straftheorien - Relative Straftheorien - Folgerungen für das Strafverfahren
5. Begründungen in Lateinamerika für die Ausgestaltung des adversatorischen Strafprozesses: Der Unparteilichkeitsgedanke - Kritik der adversatorischen Strömung an der früheren Übernahme des europäischen reformierten Strafprozesses in Lateinamerika - Wahrheitsgebot nur im Fall der Verurteilung - Parallele Ansichten in der deutschen Literatur - Erwiderung - Weitere Begründungen in Lateinamerika für eine adversatorische Struktur: das ultima-ratio-Prinzip
6. Die strafprozessualen Wurzeln in Lateinamerika auf Grundlage des kontinentaleuropäischen Modells: Einleitung - Das spanische Inquisitionsverfahren in den Kolonien - Der Reformursprung in Argentinien
7. Die Reformbewegung in Lateinamerika: Verbreitung - Die Verwandlung des ursprünglichen Konzepts - Mexikanische Reformentwicklung
8. Kontinentaleuropäische vs. adversatorische Verfahrensstruktur in Lateinamerika am Beispiel Mexikos: Die Verteilung der Prozessrollen und das Beweisverfahren als Kernpunkt der Modelldichotomie - Die Absprachen im neuen Bundesstrafprozessgesetz Mexikos von 2014 - Schlussfolgerungen
1. Die mündliche und unmittelbare Hauptverhandlung in der europäischen Rechtsgeschichte: Vom Partei- zum Inquisitionsprozess - Die Entstehung der Hauptverhandlung - Die Verteilung der Prozessrollen in der deutschen Reichsstrafprozessordnung von 1877
2. Wahrheit und Verfahren: Strafprozessmodelle und Wahrheitserforschung - Annäherung beider Modelle
3. Verfahrensrecht und materielles Recht: Der Bezug beider Strafverfahrensmodelle zum materiellen Strafrecht - Wechselwirkung - Innerprozessuale Orientierung
4. Straftheorien und Schuldprinzip als Ausgangspunkt der Wechselbeziehung: Straftheorien und Verfahrensstruktur - Absolute Straftheorien - Relative Straftheorien - Folgerungen für das Strafverfahren
5. Begründungen in Lateinamerika für die Ausgestaltung des adversatorischen Strafprozesses: Der Unparteilichkeitsgedanke - Kritik der adversatorischen Strömung an der früheren Übernahme des europäischen reformierten Strafprozesses in Lateinamerika - Wahrheitsgebot nur im Fall der Verurteilung - Parallele Ansichten in der deutschen Literatur - Erwiderung - Weitere Begründungen in Lateinamerika für eine adversatorische Struktur: das ultima-ratio-Prinzip
6. Die strafprozessualen Wurzeln in Lateinamerika auf Grundlage des kontinentaleuropäischen Modells: Einleitung - Das spanische Inquisitionsverfahren in den Kolonien - Der Reformursprung in Argentinien
7. Die Reformbewegung in Lateinamerika: Verbreitung - Die Verwandlung des ursprünglichen Konzepts - Mexikanische Reformentwicklung
8. Kontinentaleuropäische vs. adversatorische Verfahrensstruktur in Lateinamerika am Beispiel Mexikos: Die Verteilung der Prozessrollen und das Beweisverfahren als Kernpunkt der Modelldichotomie - Die Absprachen im neuen Bundesstrafprozessgesetz Mexikos von 2014 - Schlussfolgerungen
9. Zusammenfassung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Rezensionen
»Die Untersuchung von Sacher ist umfassend, gründlich und jedenfalls bestens geeignet, den nationalen, aber auch den rechtsvergleichenden Diskurs über die Ausgestaltung von Strafverfahren, konkret die Gewichtung des Kräfteverhältnisses der Verfahrensbeteiligten, neu zu beleben.« Prof. Dr. Gerson Trüg, in: Strafverteidiger, 12/2023
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