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Nach einer jahrzehntelangen Diskussion tritt die Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft im Oktober 2004 in Kraft. Aus dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts folgen Besonderheiten für die Anwendung des nationalen Aktienrechts: In welchen Bereichen weicht nun das Recht der Hauptversammlung der SE von der Regelung des nationalen Aktienrechts ab? Ausgehend von normsystematischen Überlegungen behandelt der Verfasser die Zuständigkeitsordnung in der SE und deren Satzung. Er zeigt in diesem Zusammenhang die Zuständigkeiten der Hauptversammlung auf und kommt zu dem Ergebnis, dass…mehr

Produktbeschreibung
Nach einer jahrzehntelangen Diskussion tritt die Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft im Oktober 2004 in Kraft. Aus dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts folgen Besonderheiten für die Anwendung des nationalen Aktienrechts: In welchen Bereichen weicht nun das Recht der Hauptversammlung der SE von der Regelung des nationalen Aktienrechts ab? Ausgehend von normsystematischen Überlegungen behandelt der Verfasser die Zuständigkeitsordnung in der SE und deren Satzung. Er zeigt in diesem Zusammenhang die Zuständigkeiten der Hauptversammlung auf und kommt zu dem Ergebnis, dass für die SE keine nationale "Holzmüller"-Zuständigkeit besteht. In zwei weiteren Abschnitten stellt er Besonderheiten im Ablauf der Hauptversammlung, insbesondere der Einberufung und Beschlussfassung, dar.
Autorenporträt
Der Autor: Ulrich Brandt wurde 1974 in Bonn geboren. Der gelernte Bankkaufmann begann 1997 das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg. Nach dem Ersten Staatsexamen im Jahre 2001 war er dort als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie Prozessrecht tätig. Anschließend begann der Autor 2002 das Referendariat am Landgericht Mainz.