Das Werk gibt Antworten auf die Frage, wie sich der Vorstand und die Aktionäre einer Aktiengesellschaft bei einem nichtigen, aber geheilten Beschluss zu verhalten haben. Der Autor wendet sich gegen die herrschende Lehre, wonach nichtige Beschlüsse durch den Fristablauf nach
242 Abs. 2 Satz 1 AktG von ihrer Rechtswidrigkeit befreit werden. Stattdessen entwirft der Bearbeiter ein differenziertes Konzept, das die Organe der Gesellschaft grundsätzlich zu einer Reparatur der rechtswidrigen Beschlusslage anhält. Abgerundet wird die Abhandlung mit einem konkreten Vorschlag, wie die bestehenden Vorschriften geändert werden sollten, um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Gesellschaft an der Erhaltung des Beschlusses und dem Geltungsanspruch des Gesetzes zu schaffen.
242 Abs. 2 Satz 1 AktG von ihrer Rechtswidrigkeit befreit werden. Stattdessen entwirft der Bearbeiter ein differenziertes Konzept, das die Organe der Gesellschaft grundsätzlich zu einer Reparatur der rechtswidrigen Beschlusslage anhält. Abgerundet wird die Abhandlung mit einem konkreten Vorschlag, wie die bestehenden Vorschriften geändert werden sollten, um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Gesellschaft an der Erhaltung des Beschlusses und dem Geltungsanspruch des Gesetzes zu schaffen.