Die Abhandlung beschäftigt sich mit der Dogmengeschichte der Teilnahme am Verbrechen in der Zeit vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zur Entstehung eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund 1870. Das Lehrbuch Feuerbachs von 1801 kennt, der traditionellen gemeinrechtlichen Lehre folgend, nur die beiden Teilnahmeformen des "Urhebers" (auctor) und des "Gehilfen" (socius). Die heutige selbständige Teilnahmeform der Anstiftung wurde weitgehend als intellektuelle Urheberschaft angesehen. Insbesondere mit dem Aufkommen einer Lehre vom materiellen Tatbestand und der Handlung als selbständigem Verbrechenselement mußte die Einteilung neu bewertet werden.…mehr
Die Abhandlung beschäftigt sich mit der Dogmengeschichte der Teilnahme am Verbrechen in der Zeit vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zur Entstehung eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund 1870. Das Lehrbuch Feuerbachs von 1801 kennt, der traditionellen gemeinrechtlichen Lehre folgend, nur die beiden Teilnahmeformen des "Urhebers" (auctor) und des "Gehilfen" (socius). Die heutige selbständige Teilnahmeform der Anstiftung wurde weitgehend als intellektuelle Urheberschaft angesehen. Insbesondere mit dem Aufkommen einer Lehre vom materiellen Tatbestand und der Handlung als selbständigem Verbrechenselement mußte die Einteilung neu bewertet werden.
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Autorenporträt
Der Autor: Shahryar Ebrahim-Nesbat wurde 1968 in Teheran (Iran) geboren und studierte in Würzburg und Göttingen Jura. Das Erste juristische Staatsexamen legte er am Landesprüfungsamt Hannover 1999 ab, das Zweite juristische Staatsexamen am Landesprüfungsamt Wiesbaden 2002. Die Promotion erfolgte 2005. Seitdem ist er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Göttingen, Abteilung ausländisches und internationales Strafrecht.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Tatbestand und Zurechnung bei Christoph Carl Stübel, Anton Bauer, Heinrich Luden und der strafrechtlichen Hegelschule - Blick auf den Code pénal von 1810 - Das österreicherische StGB von 1803 - Kodifikationsgeschichte und Entwürfe zum preußischen Strafgesetzbuch von 1830-1850 - Rechtsprechung des preußischen Obertribunals - Akzessorietät der Teilnahme und «besondere persönliche Merkmale» - Fahrlässige Teilnahme, versuchte Teilnahme und sukzessive Beteiligung.
Aus dem Inhalt: Tatbestand und Zurechnung bei Christoph Carl Stübel, Anton Bauer, Heinrich Luden und der strafrechtlichen Hegelschule - Blick auf den Code pénal von 1810 - Das österreicherische StGB von 1803 - Kodifikationsgeschichte und Entwürfe zum preußischen Strafgesetzbuch von 1830-1850 - Rechtsprechung des preußischen Obertribunals - Akzessorietät der Teilnahme und «besondere persönliche Merkmale» - Fahrlässige Teilnahme, versuchte Teilnahme und sukzessive Beteiligung.
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