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m Rahmen des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes wurde die Besteuerung ausländischer Familienstiftungen nach § 15 AStG im Jahr 2013 einer grundlegenden Reform unterzogen. Auch die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7-14 AStG unterlag in den letzten Jahren kontinuierlichen Ergänzungen und Reformen, welche insbesondere unionsrechtlichen Bedenken und systematischen Veränderungen des nationalen deutschen Steuerrechts Rechnung tragen sollten, jedoch oft verspätet und in systematisch fragwürdiger Weise umgesetzt wurden. Die vorliegende Abhandlung unterzieht vor diesem Hintergrund die…mehr

Produktbeschreibung
m Rahmen des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes wurde die Besteuerung ausländischer Familienstiftungen nach § 15 AStG im Jahr 2013 einer grundlegenden Reform unterzogen. Auch die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7-14 AStG unterlag in den letzten Jahren kontinuierlichen Ergänzungen und Reformen, welche insbesondere unionsrechtlichen Bedenken und systematischen Veränderungen des nationalen deutschen Steuerrechts Rechnung tragen sollten, jedoch oft verspätet und in systematisch fragwürdiger Weise umgesetzt wurden. Die vorliegende Abhandlung unterzieht vor diesem Hintergrund die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7-14 AStG und die Besteuerung ausländischer Familienstiftungen gem. § 15 AStG einem systematischen Vergleich und einer umfassenden kritischen Würdigung. Dabei werden insbesondere durch die Offenlegung bestehender steuergestalterischer Möglichkeiten erhebliche Schwächen innerhalb der de lege lata bestehenden Regelungen offengelegt. Daran anknüpfend, wird ein umfassendes Reformkonzept für eine einheitliche Hinzurechnungsbesteuerung entwickelt, das sowohl den Regelungsbereich der heutigen §§ 7-14 AStG als auch denjenigen des de lege lata geltenden § 15 AStG umfasst und sowohl die ökonomische Treffsicherheit dieser Regelungen vor dem Hintergrund des Ziels der Missbrauchsbekämpfung erhöhen als auch ihre Konformität mit den Vorgaben des Verfassungs- und Unionsrechts sicherstellen soll.
Autorenporträt
Till Moser studierte von 2003 bis 2008 Volkswirtschaftslehre und parallel Osteuropastudien an der Universität Passau. Von 2008 bis 2011 war er bei einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt am Main im Bereich Financial Services Tax tätig. 2012 wurde er zum Steuerberater bestellt. Seit 2012 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für betriebswirtschaftliche Steuerlehre von Prof. Dr. Gerhard Kraft, WP/StB, an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Seine Promotion zum Dr. rer. pol. erfolgte im Februar 2015.