Der Autor untersucht die historische Entwicklung der Eheverbote wegen Verwandtschaft, Schwägerschaft und Geschlechtsgemeinschaft seit Gründung des deutschen Nationalstaates. Nach einem Überblick über die Zeit ab der römischen Antike stellt das Reichspersonenstandsgesetz von 1875, das erstmals das deutsche Eheverbotsrecht seinem Umfang nach vereinheitlichte, den eigentlichen Ausgangspunkt der Untersuchung dar. Im Anschluss wird der Gang der Gesetzgebung bis 1998 dargestellt, der erst nach 1946 eine stetige Reduzierung der Eheverbote erkennen lässt. Die Gründe für diese wechselhafte Geschichte liegen nach Ansicht des Autors in den gravierenden Unterschieden der politischen und weltanschaulichen Rahmenbedingungen in Kaiserreich, Nationalsozialismus, unter alliierter Besatzung, in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Bundesrepublik. Abschließend wird untersucht, ob und inwiefern sich die verbliebenen Eheverbote wegen Verwandtschaft unter dem Grundgesetz rechtfertigen lassen.
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