Die historische Entwicklung der Eheverbote wegen Verwandtschaft und Schwägerschaft vom Reichspersonenstandsgesetz bis zum Eheschließungsrechtsgesetz (1875 bis 1998).
Die historische Entwicklung der Eheverbote wegen Verwandtschaft und Schwägerschaft vom Reichspersonenstandsgesetz bis zum Eheschließungsrechtsgesetz (1875 bis 1998).
Der Autor untersucht die historische Entwicklung der Eheverbote wegen Verwandtschaft, Schwägerschaft und Geschlechtsgemeinschaft seit Gründung des deutschen Nationalstaates. Nach einem Überblick über die Zeit ab der römischen Antike stellt das Reichspersonenstandsgesetz von 1875, das erstmals das deutsche Eheverbotsrecht seinem Umfang nach vereinheitlichte, den eigentlichen Ausgangspunkt der Untersuchung dar. Im Anschluss wird der Gang der Gesetzgebung bis 1998 dargestellt, der erst nach 1946 eine stetige Reduzierung der Eheverbote erkennen lässt. Die Gründe für diese wechselhafte Geschichte…mehr
Der Autor untersucht die historische Entwicklung der Eheverbote wegen Verwandtschaft, Schwägerschaft und Geschlechtsgemeinschaft seit Gründung des deutschen Nationalstaates. Nach einem Überblick über die Zeit ab der römischen Antike stellt das Reichspersonenstandsgesetz von 1875, das erstmals das deutsche Eheverbotsrecht seinem Umfang nach vereinheitlichte, den eigentlichen Ausgangspunkt der Untersuchung dar. Im Anschluss wird der Gang der Gesetzgebung bis 1998 dargestellt, der erst nach 1946 eine stetige Reduzierung der Eheverbote erkennen lässt. Die Gründe für diese wechselhafte Geschichte liegen nach Ansicht des Autors in den gravierenden Unterschieden der politischen und weltanschaulichen Rahmenbedingungen in Kaiserreich, Nationalsozialismus, unter alliierter Besatzung, in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Bundesrepublik. Abschließend wird untersucht, ob und inwiefern sich die verbliebenen Eheverbote wegen Verwandtschaft unter dem Grundgesetz rechtfertigen lassen.
Christoph Schmiegelt studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz mit rechtshistorischem Schwerpunkt. Nach der Ersten Juristischen Prüfung absolvierte er das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht von Prof. Dr. Andreas Roth. In dieser Zeit arbeitete er am Projekt »Notare in der nationalsozialistischen ¿Volksgemeinschaft¿« von Prof. Roth und Prof. Dr. Michael Kißener vom Arbeitsbereich Zeitgeschichte des Historischen Seminars der Johannes Gutenberg-Universität mit.
Inhaltsangabe
1. Die Entwicklung von der Antike bis zum 19. Jahrhundert im Überblick 2. Das Kaiserreich (1871 bis 1918) 3. Weimarer Republik, nationalsozialistische Diktatur und alliierte Kontrollratsgesetzgebung (1919 bis 1949) 4. Die Deutsche Demokratische Republik (1949 bis 1990) 5. Die Bundesrepublik Deutschland bis zum Erlass des Eheschließungsrechtsgesetzes (1949 bis 1998) 6. Legitimation der verbliebenen Eheverbote wegen Verwandtschaft und etwaiger Reformbedarf Literatur- und Stichwortverzeichnis
1. Die Entwicklung von der Antike bis zum 19. Jahrhundert im Überblick 2. Das Kaiserreich (1871 bis 1918) 3. Weimarer Republik, nationalsozialistische Diktatur und alliierte Kontrollratsgesetzgebung (1919 bis 1949) 4. Die Deutsche Demokratische Republik (1949 bis 1990) 5. Die Bundesrepublik Deutschland bis zum Erlass des Eheschließungsrechtsgesetzes (1949 bis 1998) 6. Legitimation der verbliebenen Eheverbote wegen Verwandtschaft und etwaiger Reformbedarf Literatur- und Stichwortverzeichnis
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