In der Geschichtsschreibung über die staatenbündische Ordnung Deutschlands in der Zeit von 1806 bis 1866 hat die vom Liberalismus und vom nationalstaatlichen Denken her bestimmte Kritik dazu geführt, dass das verbindende Element einheitlicher Rechtsinstitutionen unterbewertet wurde. Anhand der Quellen wird der Gedanke der höchsten Gerichtsbarkeit in der Zeit des Rheinbundes und des Deutschen Bundes in seiner verfassungspolitisch grundlegenden Bedeutung chronologisch dargestellt.