Nach dem 2. Weltkrieg stellte sich sowohl den alliierten Besatzungsmächten als auch den deutschen Stellen die Frage nach dem Umgang mit den Bestimmungen des Reichserbhofrechts. Am Ende der sich hieraus ergebenden Reformarbeiten stand in dem Gebiet der damaligen britischen Besatzungszone der Erlass der Höfeordnung vom 24. April 1947. Die Arbeit beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit den Reformüberlegungen und den Gesetzgebungsarbeiten aus deutscher wie britischer Sicht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Darstellung der mit der Neuregelung des Anerbenrechts verfolgten Zielsetzung sowie…mehr
Nach dem 2. Weltkrieg stellte sich sowohl den alliierten Besatzungsmächten als auch den deutschen Stellen die Frage nach dem Umgang mit den Bestimmungen des Reichserbhofrechts. Am Ende der sich hieraus ergebenden Reformarbeiten stand in dem Gebiet der damaligen britischen Besatzungszone der Erlass der Höfeordnung vom 24. April 1947. Die Arbeit beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit den Reformüberlegungen und den Gesetzgebungsarbeiten aus deutscher wie britischer Sicht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Darstellung der mit der Neuregelung des Anerbenrechts verfolgten Zielsetzung sowie der Einordnung der Höfeordnung in die jüngere Anerbenrechtsgeschichte.
Der Autor: Tim Kannewurf wurde 1971 in Gütersloh geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld und legte 1997 die Erste juristische Staatsprüfung ab. 2000 folgte die Zweite juristische Staatsprüfung. Seit 2002 ist der Autor als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen und als Syndikusanwalt in einer international ausgerichteten Unternehmensgruppe der automobilen Zulieferindustrie in Wolfsburg tätig.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Chronologie der Reformbestrebungen - Grundgedanken der Erbhofrechtsreform - Wiedereinführung der Testierfreiheit - Sicherung der Ernährungslage - Wiedereinführung des Leistungsgedankens - Umgang mit der Ideologieprägung des Reichserbhofrechts.
Aus dem Inhalt: Chronologie der Reformbestrebungen - Grundgedanken der Erbhofrechtsreform - Wiedereinführung der Testierfreiheit - Sicherung der Ernährungslage - Wiedereinführung des Leistungsgedankens - Umgang mit der Ideologieprägung des Reichserbhofrechts.
Rezensionen
"Der Verfasser hat uns ein wichtiges, fast vergessenes Stück der juristischen Zeitgeschichte wieder bewusst gemacht. Ihm ist für ein wohlgelungenes Buch zu danken." (Karl Kroeschell, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte)
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