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Seit dem Inkrafttreten des EEG besteht das grundlegende Ziel in der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung. Mit der Einführung von Ausschreibungen fand eine Umstellung von einer gesetzlichen Festlegung hin zu einer wettbewerblichen Ermittlung der Förderung erneuerbarer Energien statt. So erhält nicht mehr jeder Antragsteller bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Förderberechtigung, sondern der Umfang des Ausbaus erneuerbarer Energien wird mengenmäßig genau begrenzt. Dies führt zu einer Knappheitssituation, die den Staat zwingt, eine Auswahl unter den Antragstellern…mehr

Produktbeschreibung
Seit dem Inkrafttreten des EEG besteht das grundlegende Ziel in der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung. Mit der Einführung von Ausschreibungen fand eine Umstellung von einer gesetzlichen Festlegung hin zu einer wettbewerblichen Ermittlung der Förderung erneuerbarer Energien statt. So erhält nicht mehr jeder Antragsteller bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Förderberechtigung, sondern der Umfang des Ausbaus erneuerbarer Energien wird mengenmäßig genau begrenzt. Dies führt zu einer Knappheitssituation, die den Staat zwingt, eine Auswahl unter den Antragstellern vorzunehmen. Auch wenn ein derartiges Verfahren im EEG neu war, so sind diese Kriterien aus zum Teil völlig anderen Rechtsbereichen bekannt, in denen die öffentliche Hand ebenfalls eine Ausschreibung bzw. Verteilung durchführt. Dabei kann anhand des sog. Verteilungsverfahrens das spezifische Fachrecht der erneuerbaren Energien aus einer allgemeinen Perspektive betrachtet werden.
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Autorenporträt
Julia Herdy studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und absolvierte im Anschluss das Referendariat am OLG Karlsruhe mit Stationen bei Kanzleien in Frankfurt und Heidelberg, an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in Brüssel. Danach war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Graf von Kielmansegg an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht sowie der Universität zu Kiel tätig. Die Dissertation entstand in dieser Zeit unter der Betreuung von Prof. Kramer, Universität Passau. Julia Herdy ist als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht tätig.
Rezensionen
»Für jeden der sich in der Praxis mit diesem System beschäftigt ist die Arbeit ein Muss.« Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, in: Zeitschrift des Institutes für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V., 6/2023