Einhergehend mit dem demografischen Wandel steigt ebenfalls die Anzahl pflegebedürftiger Menschen. Auch wenn die Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe überwiegend dem Sozialrecht zugeordnet wird, stellt die Pflegebedürftigkeit tatsächlich meist ein privates Risiko dar, das von Familien und Angehörigen der Pflegebedürftigen zu tragen ist. Eine erbrechtliche Honorierung könnte dazu führen, die häusliche Pflege als Fundament des Pflegesystems zu stärken. Daher widmet sich die Autorin der Frage, ob nach geltenden Vorschriften des Erbrechts - sowohl der gewillkürten als auch der gesetzlichen Erbfolge - ein erbrechtlicher Ausgleich von Pflegeleistungen möglich ist oder ob Reformbedarf für den Gesetzgeber besteht.