Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,0, Freie Universität Berlin (Otto Suhr Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Krieg und Frieden - Die UNO und das Völkerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die humanitäre Intervention gehört zu den umstrittensten Rechtsfiguren des Völkerrechts und der internationalen Politik seit dem Ende des kalten Krieges. Speziell seit der Nato-Intervention im Kosovo, die ohne ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates vonstatten ging, wird darüber diskutiert, ob, und wenn, unter welchen Bedingungen eine humanitäre Intervention völkerrechtlich zulässig und moralisch vertretbar bzw. unbedingt angebracht ist. Fakt ist, dass weder die UN-Charta, noch andere völkerrechtlich relevante Verträge das Rechtsinstitut der humanitären Intervention kennen. Die politische Praxis während der 90er Jahre mit humanitären Interventionen im Irak, Somalia, Haiti, Ruanda, Ost-Timor und dem Kosovo verdeutlicht den Regelungsbedarf hinsichtlich einer klaren völkerrechtlichen Klärung. Die Quadratur des Kreises besteht dabei darin, das bestehende positive Völkerecht in Einklang mit den ethischen Ansprüchen in der Diskussion zu bringen. Befürworter der humanitären Intervention argumentieren hauptsächlich mit dem gestiegenen Status der Menschenrechte, der eine militärische Intervention als letztes Mittel der Politik bei einer Verletzung grundlegender menschenrechtlicher Normen begründet. Somit handelt es sich im Kern um ein Problem zwischen (juridischer) Legalität und (moralischer) Legitimität [Vgl. Preuß.].Der Schwerpunkt dieser Hausarbeit soll auf dem ersten Punkt liegen.
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