In Frankreich wurde 2006 die hypothèque rechargeable eingeführt. Die vorliegende Arbeit untersucht dieses neue Sicherungsinstrument und vergleicht es mit den deutschen Grundpfandrechten. Bei der Betrachtung der Entstehungsgeschichte und der rechtlichen Ausgestaltung zeigen sich konzeptionelle Besonderheiten. Die hypothèque rechargeable erlischt nicht mit der gesicherten Forderung, sondern kann durch «Wiederaufladung» weitere Forderungen sichern. Anders als bei der Grundschuld wurde bei ihr die akzessorische Bindung an die gesicherte Forderung jedoch nicht vollständig aufgehoben. Die hypothèque…mehr
In Frankreich wurde 2006 die hypothèque rechargeable eingeführt. Die vorliegende Arbeit untersucht dieses neue Sicherungsinstrument und vergleicht es mit den deutschen Grundpfandrechten. Bei der Betrachtung der Entstehungsgeschichte und der rechtlichen Ausgestaltung zeigen sich konzeptionelle Besonderheiten. Die hypothèque rechargeable erlischt nicht mit der gesicherten Forderung, sondern kann durch «Wiederaufladung» weitere Forderungen sichern. Anders als bei der Grundschuld wurde bei ihr die akzessorische Bindung an die gesicherte Forderung jedoch nicht vollständig aufgehoben. Die hypothèque rechargeable ähnelt damit der deutschen Hypothek, nicht der Grundschuld. Ihr Konzept weist einige Schwächen auf. Es ist ungewiss, ob die Praxis diese Hypothekenform annehmen wird.
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Schriften zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht 14
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Autorenporträt
Alexander Baumann studierte Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz. Die erste juristische Prüfung legte er im Juli 2007 in Konstanz ab, die zweite juristische Staatsprüfung im November 2011 in Wiesbaden. Er arbeitet als Rechtsanwalt in Brüssel.
Inhaltsangabe
Inhalt: Defizite der französischen Hypothek - 2006 Reform - Inspiration durch angelsächsische Kreditpraxis - Umständliche Wiederaufladung mit Forderungen - Unstimmiges Konzept - Flexible Sicherungsgrundschuld - Folgen des Risikobegrenzungsgesetzes - Geringe Gemeinsamkeiten mit der Grundschuld.
Inhalt: Defizite der französischen Hypothek - 2006 Reform - Inspiration durch angelsächsische Kreditpraxis - Umständliche Wiederaufladung mit Forderungen - Unstimmiges Konzept - Flexible Sicherungsgrundschuld - Folgen des Risikobegrenzungsgesetzes - Geringe Gemeinsamkeiten mit der Grundschuld.
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