Bachelorarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziologie - Politische Soziologie, Majoritäten, Minoritäten, Note: 1,0, Universität Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die entscheidenden Beweggründe für die Verfassung der vorliegenden Arbeit gehen vor allem auf meine eigene Lebensgeschichte und die vieler Freundinnen zurück und auch auf den Umgang mit dieser Thematik in den Medien unserer heutigen Zeit. Das Aufwachsen und Leben zwischen den Kulturen hat einen entscheidenden Platz im Alltag vieler junger Türkinnen eingenommen und prägt ihre Lebensweise. Ich selbst wurde vor 24 Jahren hier in Deutschland geboren und bin Tochter einer türkischen Familie, die sich hier ein neues Leben aufgebaut hat und nunmehr seit 37 Jahren in der Bundesrepublik lebt. Demnach zähle ich mich selbst, als Verfasserin der vorliegenden Arbeit, ebenso zu den jungen Türkinnen, deren Aufwachsen und Leben zwischen zwei konträren Kulturen, sie geprägt aber vor allem bereichert hat. Daher ist es an dieser Stelle angemessen zu erwähnen, dass ich in meinen Ausführungen ferner persönliches Wissen und Sichtweisen anführen werde, welches nicht immer mit literarischen Quellen nachgewiesen wird. Doch während die Identitätsproblematik zunächst als persönliches Problem der Betroffenen galt, ist sie mit voranschreitender Zeit allerdings immer näher in den Vordergrund gerückt. Nicht zuletzt auch durch die stetigen Diskussionen über Integration und Anpassung der türkischen Bevölkerungsgruppe in der BRD. Doch bevor die Hauptthematik dieser Arbeit näher betrachtet werden kann, sollte ein Rückblick in die Geschichte unternommen werden, welche die möglichen Ursachen für die heute existierenden Probleme aufweisen könnte. Anfang der sechziger Jahre kam es aufgrund des rapiden Wirtschafswachstums in der Bundesrepublik Deutschland dazu, dass auf dem Arbeitsmarkt viele Arbeitsstellen nicht besetzt waren. Die Bundesregierung entschied sich für die Maßnahme nicht-deutsche Arbeitskräfte aufzunehmen. Daraufhin entschloss sich die BRD Anwerbeverträge mit verschiedenen Ländern abzuschließen, aus denen Arbeitskräfte kommen sollten. Die Bundesanstalt für Arbeit schloss, entsprechend dem Auftrag der Bundesregierung, den ersten Anwerbevertrag mit Italien ab. Es folgten weitere südeuropäische Länder, wie Spanien und Griechenland. Das Abkommen zur Anwerbung türkischer Arbeitskräfte wurde erst später, im Oktober 1961, besiegelt. Beide Seiten des Abkommens, also sowohl die Bundesrepublik, als auch die angeworbenen Länder, glaubten vorerst lediglich an einen befristeten Arbeitsaufenthalt, das heißt an einen Aufenthalt von wenigen Jahren. Doch Mitte der siebziger Jahre kam es durch die Ölkrise und die gestiegenen Arbeitslosenzahlen, zu einem Anwerbestopp. Auch durch den wirtschaftlichen Rückgang in der Türkei, wurde es für viele Arbeitsmigranten schwer, in ihre Heimat zurückzukehren;
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