"Das Problem, das sich aus dieser neuen Zahl ergibt, ist die Unvereinbarkeit der Wirkungen, die ein nicht-kommutativer Vertrag hervorruft, da er die absolute Nichtigkeit des Vertrags ermöglicht, während nach dem Zivilgesetzbuch seit Jahren die relative Nichtigkeit gilt. Eine vergleichende und kritische Analyse wird es ermöglichen, die Unzulänglichkeiten aufzuzeigen, die bei der Anwendung der Bestimmungen der Irrisory Performance auftreten können, um festzustellen, wann der Rücktritt und wann die Beendigung des Vertrages gilt, um anschließend eine Lösung zu finden, die die korrekte Anwendung von Artikel 217 des Handelsgesetzbuches ermöglicht.