Im vergangenen Jahrhundert wurde das Recht der Staatenimmunität zunehmend beschränkt. Parallel veränderte sich das Spektrum staatlicher Aufgaben und ihrer Wahrnehmung. Staaten handeln vermehrt durch verschiedene Formen staatlich beherrschter Unternehmen - auch außerhalb der Staatsgrenzen. Kommt es zu Auseinandersetzungen, besteht die Gefahr, dass diese Staatsunternehmen vor Gerichten fremder Staaten verklagt werden und in ihr Vermögen vollstreckt werden soll. Gegenstand dieser Arbeit ist die Frage, ob in solchen Fällen auch für Staatsunternehmen das Recht der Immunität gilt. Untersucht werden das für die Immunität zentrale Kriterium der Hoheitlichkeit und die Bedeutung der Menschenrechte. Darauf aufbauend wurde ein entsprechender, zukunftsorientierter Lösungsvorschlag erarbeitet.