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Zu den zentralen Problemkreisen und Kritikpunkten des Völkerrechts gehört das Fehlen eines zentralen Rechtsdurchsetzungsmechanismus. Von großer Bedeutung sind daher in einzelnen Regimen vorgesehene Mechanismen zur Sicherstellung der Rechtsbefolgung. Das Regime der UN-Drogenkonventionen enhält einen detaillierten und über 80 Jahre gereiften Vertragsdurchsetzungsmechanismus und ist daher hinsichtlich der Frage nach der Übertragbarkeit auf andere Regime von besonderem Interesse.
Mit der vorliegenden Arbeit hat es sich die Autorin zur Aufgabe gemacht, die Wirkungsbedingungen des
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Produktbeschreibung
Zu den zentralen Problemkreisen und Kritikpunkten des Völkerrechts gehört das Fehlen eines zentralen Rechtsdurchsetzungsmechanismus. Von großer Bedeutung sind daher in einzelnen Regimen vorgesehene Mechanismen zur Sicherstellung der Rechtsbefolgung. Das Regime der UN-Drogenkonventionen enhält einen detaillierten und über 80 Jahre gereiften Vertragsdurchsetzungsmechanismus und ist daher hinsichtlich der Frage nach der Übertragbarkeit auf andere Regime von besonderem Interesse.

Mit der vorliegenden Arbeit hat es sich die Autorin zur Aufgabe gemacht, die Wirkungsbedingungen des Vertragsdurchsetzungsmechanismus der UN-Drogenkonventionen zu erarbeiten sowie die Effizienz der untersuchten Rechtsdurchsetzungsmaßnahmen zu bestimmen. Dabei wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die Bestimmung der Faktoren und des Grades der freiwilligen Rechtsbefolgung innerhalb des UN-Drogenkontrollregimes gelegt, da eine Wechselwirkung zwischen Anreizen zur freiwilligen Rechtsbefolgung und der Erforderlichkeit repressiver Vertragsdurchsetzungsmechanismen festgestellt werden konnte. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, daß zwar die freiwillige Rechtsbefolgung durch das Schaffen gehöriger Anreize für die Vertragsstaaten die primäre Funktionsgarantie des UN-Drogenkontrollregimes ist. Gleichwohl beeinflußt die bloße Existenz des repressiven Vertragsdurchsetzungsverfahrens als solches das Rechtsbefolgungsverhalten der Vertragsstaaten, ohne daß es auf die Detailregelungen des Verfahrens ankommt.