Die Autorin untersucht die In-vitro-Fertilisation und deren Folgen umfassend unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten und geht dabei davon aus, dass bereits dem Embryo Grundrechte zustehen. Unter dieser Prämisse werden neben der Problematik des Mehrfachtransfers und der geringen Erfolgsquote auch die Präimplantationsdiagnostik sowie die vielfältigen Möglichkeiten der heterologen In-vitro-Fertilisation beurteilt. Ausführlich wird auf die Frage nach dem Umgang mit "überzähligen", hier "elternfreien" Embryonen eingegangen. Während die Verfasserin die Forschung mit Embryonen ablehnt, befürwortet sie die Embryo-Adoption. Abschließend macht die Autorin einen Vorschlag zum verfassungsgemäßen Einsatz der In-vitro-Fertilisation auch unter Berücksichtigung der bislang nicht geregelten Folgen.