Immer stärker werden private Wirtschaftsunternehmen dazu verpflichtet, die vielfältigsten Hilfsdienste für den Staat - zumeist unentgeltlich - wahrzunehmen. Diese Untersuchung setzt sich mit der Frage auseinander, welche finanzverfassungs- und grundrechtlichen Vorgaben der Gesetzgeber hierbei zu beachten hat. Entscheidende Bedeutung kommt dabei der Frage zu, ob beziehungsweise inwieweit der von der Sonderabgabenrechtsprechung des BVerfG vertretene verfassungsrechtliche Vorrang der Steuer, das sogenannte Steuerstaatsprinzip, auch in den Fällen einer solchen Indienstnahme Privater beachtet werden muß.…mehr
Immer stärker werden private Wirtschaftsunternehmen dazu verpflichtet, die vielfältigsten Hilfsdienste für den Staat - zumeist unentgeltlich - wahrzunehmen. Diese Untersuchung setzt sich mit der Frage auseinander, welche finanzverfassungs- und grundrechtlichen Vorgaben der Gesetzgeber hierbei zu beachten hat. Entscheidende Bedeutung kommt dabei der Frage zu, ob beziehungsweise inwieweit der von der Sonderabgabenrechtsprechung des BVerfG vertretene verfassungsrechtliche Vorrang der Steuer, das sogenannte Steuerstaatsprinzip, auch in den Fällen einer solchen Indienstnahme Privater beachtet werden muß.
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Mannheimer Beiträge zum Öffentlichen Recht und Steuerrecht 27
Der Autor: Andreas Schirra, geboren 1974, studierte von 1994 bis 2000 Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim. Seit dem Jahr 2000 ist der Autor als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht von Prof. Dr. Hans-Wolfgang Arndt an der Universität Mannheim tätig. Seit November 2001 ist er Rechtsreferendar im Vorbereitungsdienst des Landes Rheinland-Pfalz. Promotion zum Dr. iur. im Dezember 2001.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt : Gegenstand der Untersuchung - Das Steuerstaatsprinzip - Die Auswirkung des Steuerstaatsprinzips auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Indienstnahmen.
Aus dem Inhalt : Gegenstand der Untersuchung - Das Steuerstaatsprinzip - Die Auswirkung des Steuerstaatsprinzips auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Indienstnahmen.
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