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Die Beteiligungsformen des Anstifters und Gehilfen sind im Strafrecht allgemein bekannt. Es gibt sie aber auch im Zivilrecht und ebendiese sind im Urheberrecht seit geraumer Zeit und immer stärker in den Fokus geraten. Aber wer qualifiziert als Anstifter, Gehilfe oder einer anderen Teilnahmeform an einer Urheberrechtsverletzung? Und unter welchen Umständen können diese Personen vor einem Zivilgericht ins Recht gefasst werden? Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Kriterien für zivilrechtliche Teilnehmer im Urheberrecht auf Tatbestands- und Rechtsfolgeseite. Vorfrageweise erörtert sie auch die…mehr

Produktbeschreibung
Die Beteiligungsformen des Anstifters und Gehilfen sind im Strafrecht allgemein bekannt. Es gibt sie aber auch im Zivilrecht und ebendiese sind im Urheberrecht seit geraumer Zeit und immer stärker in den Fokus geraten. Aber wer qualifiziert als Anstifter, Gehilfe oder einer anderen Teilnahmeform an einer Urheberrechtsverletzung? Und unter welchen Umständen können diese Personen vor einem Zivilgericht ins Recht gefasst werden? Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Kriterien für zivilrechtliche Teilnehmer im Urheberrecht auf Tatbestands- und Rechtsfolgeseite. Vorfrageweise erörtert sie auch die materiell-rechtlichen Kriterien für Teilnehmer im allgemeinen Zivilrecht (Haftpflichtrecht) und in einem Besonderen Teil handelt sie die wichtigsten Akteure im Urheberrecht einzeln und spezifisch ab.
Autorenporträt
Teresa Rudolph hat in Zürich und London schweizerisches und englisches Recht studiert. Nach dem Erwerb des Anwaltspatents praktizierte sie als Rechtsanwältin im Immaterialgüterrecht, wo sie auch prozessierend tätig war. Anschliessend war sie als Gerichtsschreiberin am Handelsgericht Bern tätig, währenddem sie nebenbei ihre Doktorarbeit im Urheberrecht verfasste. Zurzeit arbeitet sie als Gerichtsschreiberin in der I. Zivilkammer des Obergerichts Zürich und ist Teilnehmerin des Studiengangs der Schweizerischen Richterakademie im Jahrgang 2023/2024.