Das Nebeneinander von Aufklärungspflicht und Arglist durch Widerwillen ermöglicht den Schutz des Einverständnisses der Vertragsparteien. Wenn die Beziehung zwischen diesen beiden Begriffen bereits komplex war, so wird diese Komplexität durch ihre Kodifizierung durch die jüngste Reform des Zivilgesetzbuches noch deutlicher spürbar. Da die Abtretung von Sozialrechten ein Vertrag ist, unterliegt sie den Bestimmungen des allgemeinen Vertragsrechts. Die besondere Natur der sozialen Rechte macht es jedoch unwirksam, diesen Vertrag durch die Bestimmungen dieses einfachen Gesetzes zu schützen. Ziel dieser Studie ist es nicht nur, den Zusammenhang zwischen der Informationspflicht und dem Betrug zu untersuchen, genauer gesagt die Zurückhaltung, wie sie in der Reform des Zivilgesetzbuches im französischen Recht verankert ist und wie sie im Entwurf des Einheitstextes zum allgemeinen Schuldrecht im OHADA-Raum vorgesehen ist, sondern auch zu sehen, inwiefern der unkörperliche Charakter der sozialen Rechte ein Hindernis für den Schutz der Abtretung durch die Bestimmungen des allgemeinen Vertragsrechts darstellt, die somit einen besonderen Schutz erfordern.
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