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Derzeit wird von den Arbeitnehmern ein höheres Maß an Eigenverantwortlichkeit in Fragen der Altersversorgung gefordert. Damit Arbeitnehmer in Zeiten wachsender Ausdifferenzierung und Komplexität von Systemen der betrieblichen Altersversorgung sinnvoll agieren können, ist es notwendig, ihnen eine informationelle Basis für ihre Entscheidungen bereit zu stellen. Inwieweit Arbeitgeber hierbei in die Pflicht genommen werden können, ist Gegenstand der Arbeit.
Die Untersuchung umfasst zwei Hauptpunkte, nämlich die gesetzlichen Informationspflichten des Arbeitgebers einerseits und die
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Produktbeschreibung
Derzeit wird von den Arbeitnehmern ein höheres Maß an Eigenverantwortlichkeit in Fragen der Altersversorgung gefordert. Damit Arbeitnehmer in Zeiten wachsender Ausdifferenzierung und Komplexität von Systemen der betrieblichen Altersversorgung sinnvoll agieren können, ist es notwendig, ihnen eine informationelle Basis für ihre Entscheidungen bereit zu stellen. Inwieweit Arbeitgeber hierbei in die Pflicht genommen werden können, ist Gegenstand der Arbeit.

Die Untersuchung umfasst zwei Hauptpunkte, nämlich die gesetzlichen Informationspflichten des Arbeitgebers einerseits und die rechtsgeschäftlichen Informationspflichten andererseits. In einem vorgelagerten Abschnitt, geht es um die Auflösung des "babylonischen Sprachgewirrs" bei dem Begriff der Informationspflichten.

Im ersten Hauptteil wird aufgezeigt, dass bereits mittels der bestehenden gesetzlichen Informationspflichten, die nicht unmittelbar auf das Betriebsrentenrecht zugeschnitten sind, Informationsdefizite abgebaut werden können. Bei den hinzukommenden rechtsgeschäftlichen Informationspflichten steht zunächst die dogmatische Konturierung im Mittelpunkt. Dabei wird unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher und zivilrechtlicher Ansätze zur Bestimmung von Informationspflichten ein Modell vorgestellt, das die spezifischen betriebsrentenrechtlichen Besonderheiten inkorporiert. Im Anschluss wird das so geformte Konzept in verschiedenen strittigen Fallkonstellationen angewendet und so auf seine Praxistauglichkeit untersucht.