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Seit dem 1. April 2005 sind die Finanzbehörden ermächtigt, Bankdaten aller Steuerbürger computergestützt beim Bundesamt für Finanzen abzufragen. Durch das Alterseinkünftegesetz wurden Rentenversicherungsträger usw. verpflichtet, den Finanzbehörden Renteneinkünfte und andere Leistungen elektronisch zu melden. Künftig erhält jeder Bürger mit dem Tag seiner Geburt eine steuerliche Identifikationsnummer, die ihn ein Leben lang begleiten wird. Der "gläserne Steuerbürger" ist damit in weiten Bereichen zur Realität geworden.
Dieses Standardwerk von Dr. Peter Bilsdorfer vermittelt einen aktuellen
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Produktbeschreibung
Seit dem 1. April 2005 sind die Finanzbehörden ermächtigt, Bankdaten aller Steuerbürger computergestützt beim Bundesamt für Finanzen abzufragen. Durch das Alterseinkünftegesetz wurden Rentenversicherungsträger usw. verpflichtet, den Finanzbehörden Renteneinkünfte und andere Leistungen elektronisch zu melden. Künftig erhält jeder Bürger mit dem Tag seiner Geburt eine steuerliche Identifikationsnummer, die ihn ein Leben lang begleiten wird. Der "gläserne Steuerbürger" ist damit in weiten Bereichen zur Realität geworden.
Dieses Standardwerk von Dr. Peter Bilsdorfer vermittelt einen aktuellen und umfassenden Überblick über die Kontrollmöglichkeiten der Finanzbehörden, die jeder Steuerbürger kennen sollte. Es beleuchtet die Informationsquellen und -wege der Finanzverwaltung und zeigt auf, in welchen Bereichen dem Finanzamt der Blick durch Ermittlungshindernisse noch erschwert oder gar verstellt ist und wo eine uneingeschränkte "Durchsicht" möglich ist. Die Autoren offenbaren, wo sich die Finanzbehörden untereinander austauschen und wo die Finanzverwaltung ihrerseits anderen öffentlichen Stellen als Informationsquelle dient.
Neben nationalen werden auch internationale Aspekte einbezogen, u. a. das EU-Informationssystem bei der Zinsbesteuerung. Außerdem enthält das Buch einen Überblick zu den Rahmenbedingungen und Gefahrenpunkten bei Geldanlagen in Steueroasen (Nullsteuerländer, Quasi-Steueroasen und Vorzugssteuerländer). Behandelt werden im Einzelnen: Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Kanalinseln, Isle of Man, Bahamas, Bermudas und Cayman Islands.