Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts wurde das AGB-Gesetz in das BGB integriert. Einhergehend damit erfolgte für den individualrechtlichen Teil des Arbeitsrechts die Streichung der in
23 Abs.1 AGBG enthaltenen Bereichsausnahme. Die Arbeit untersucht die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung für das Arbeitsrecht, insbesondere für die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Ausgehend von der Feststellung, dass AGB und Allgemeine Arbeitsbedingungen (AAB) unterschiedliche Ursachen und Funktionen haben, werden der Anwendungsbereich der
305 ff. BGB bestimmt, die Besonderheiten des Arbeitsrechts i.S.d.
310 Abs. 4 S. 2 1. HS BGB ermittelt und anschließend die Inhaltskontrolle von AAB anhand der
307, 308 und 309 BGB untersucht.
23 Abs.1 AGBG enthaltenen Bereichsausnahme. Die Arbeit untersucht die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung für das Arbeitsrecht, insbesondere für die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Ausgehend von der Feststellung, dass AGB und Allgemeine Arbeitsbedingungen (AAB) unterschiedliche Ursachen und Funktionen haben, werden der Anwendungsbereich der
305 ff. BGB bestimmt, die Besonderheiten des Arbeitsrechts i.S.d.
310 Abs. 4 S. 2 1. HS BGB ermittelt und anschließend die Inhaltskontrolle von AAB anhand der
307, 308 und 309 BGB untersucht.