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Obwohl der Kanton Zürich bereits 1869, nach dem Erfolg der Demokratischen Bewegung als erster eidgenössischer Stand das Initiativrecht (Volks- und Einzelinitiative) in einer recht weitgehenden Form eingeführt hat, liegt erst heute eine ausführliche Untersuchung über Funktion und Wirkungen dieses Volksrechts vor. Dabei zeigt es sich, dass die Hälfte der Volksinitiativen direkte und indirekte Wirkungen zeitigte; bei den Einzelinitiativen sind es immerhin 25 Prozent. Im ersten Teil wird dargestellt, welche Voraussetzungen dazu geführt haben, dass eine Verstärkung der Volksrechte gefordert wurde…mehr

Produktbeschreibung
Obwohl der Kanton Zürich bereits 1869, nach dem Erfolg der Demokratischen Bewegung als erster eidgenössischer Stand das Initiativrecht (Volks- und Einzelinitiative) in einer recht weitgehenden Form eingeführt hat, liegt erst heute eine ausführliche Untersuchung über Funktion und Wirkungen dieses Volksrechts vor. Dabei zeigt es sich, dass die Hälfte der Volksinitiativen direkte und indirekte Wirkungen zeitigte; bei den Einzelinitiativen sind es immerhin 25 Prozent. Im ersten Teil wird dargestellt, welche Voraussetzungen dazu geführt haben, dass eine Verstärkung der Volksrechte gefordert wurde und auf welche geistigen Wurzeln bei deren Ausgestaltung zurückgegriffen werden konnte.