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Beliehene und Behörden mit geringem Bekanntheitsgrad und großem Einfluss gehören zu den Wesensmerkmalen des deutschen Gesundheitswesens. Dies gilt auch für das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH), dessen Beleihung 2021 durch die §§ 31 ff. KHG erfolgte, sowie für das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), welches 2020 in das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingegliedert wurde. Beide Institute nehmen zentrale Aufgaben der Krankenhausfinanzierung (DRG-System) wahr, in der Öffentlichkeit sind sie aber wenig…mehr

Produktbeschreibung
Beliehene und Behörden mit geringem Bekanntheitsgrad und großem Einfluss gehören zu den Wesensmerkmalen des deutschen Gesundheitswesens. Dies gilt auch für das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH), dessen Beleihung 2021 durch die §§ 31 ff. KHG erfolgte, sowie für das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), welches 2020 in das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingegliedert wurde. Beide Institute nehmen zentrale Aufgaben der Krankenhausfinanzierung (DRG-System) wahr, in der Öffentlichkeit sind sie aber wenig bekannt. Die Arbeit setzt sich mit der Tätigkeit beider Institute auseinander und untersucht sie auf ihre Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Vorgaben.