Im Zentrum dieses essential s stehen die zahlreichen Schnittstellen zwischen der IVV 3.0 und dem kollektiven Arbeitsrecht. Hier geht es um Fragen wie etwa, was in Instituten mit Betriebsrat oder Personalvertretung der zwingenden Mitbestimmung unterliegt und deshalb durch Kollektivvereinbarung zu regeln ist und unter welchen Voraussetzungen Risikoträger als leitende Angestellte qualifiziert werden können. Die Mitbestimmung ist aber auch in sachlicher Hinsicht relevant, nämlich wenn es um die Ziehung der Grenze geht, welche Abweichungen von aufsichtsrechtlichen Vorgaben aufgrund arbeitsrechtlicher Gegebenheiten hinzunehmen sind. Das essential schließt mit einem eigenen Kapitel zur aufsichtskonformen Auswahl externer Berater.