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Die Arbeit analysiert die seit den 2000er Jahren ergangenen wesentlichen verfassungs- und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zu Fragen der Religionsausübung im Bereich der öffentlichen Schule und ordnet diese in den jeweils relevanten gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Kontext ein. Vor dem Hintergrund der in Deutschland herrschenden Diskurse zur religiösen Pluralisierung und zu Fragen der Integration werden dabei Rechtsprechungsentwicklungen zu den Themen Kopftuch von Lehrerinnen, Gebet in der Schule, Homeschooling und verpflichtende Teilnahme am Schwimmunterricht sowie weiteren…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit analysiert die seit den 2000er Jahren ergangenen wesentlichen verfassungs- und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zu Fragen der Religionsausübung im Bereich der öffentlichen Schule und ordnet diese in den jeweils relevanten gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Kontext ein. Vor dem Hintergrund der in Deutschland herrschenden Diskurse zur religiösen Pluralisierung und zu Fragen der Integration werden dabei Rechtsprechungsentwicklungen zu den Themen Kopftuch von Lehrerinnen, Gebet in der Schule, Homeschooling und verpflichtende Teilnahme am Schwimmunterricht sowie weiteren Schulveranstaltungen aufgezeigt und kritisch kommentiert. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Auslegung und Anwendung des Grundrechts der Religionsfreiheit in der öffentlichen Schule einen Beitrag zur Integration religiöser Vielfalt leisten kann, wenn diese auf Basis einer konsequenten Fortsetzung der religionsfreundlichen Linie des Bundesverfassungsgerichts in integrationssensibler Weise erfolgt.
Autorenporträt
Hannah Rubin studierte Rechtswissenschaften in Konstanz und Freiburg. Nach einem Auslandsaufenthalt in Israel und dem Referendariat in Berlin war sie zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hannover und dann in einer Großkanzlei im Bereich öffentliches Wirtschaftsrecht tätig. Hannah Rubin ist seit 2015 als Rechtsanwältin zugelassen und praktiziert vorrangig im Vergabe- und EU-Beihilferecht.