Der Interessenbegriff ist im politischen Diskurs omnipräsent, hat jedoch auch Eingang in das Verfassungsrecht der Europäischen Union gefunden. Hierbei stellt sich die Frage, welches die Interessen der Union im auswärtigen Handeln sind und wer sie nach welchen inhaltlichen und prozeduralen Maßstäben bestimmt. Martin Plohmann analysiert den Interessenbegriff im EU-Außenverfassungsrecht unter Berücksichtigung seiner rechtsdogmatischen Bedeutung und der rechtshistorischen Prägefaktoren. Dabei identifiziert er verschiedene Funktionen des unionsrechtlichen Interessenbegriffs und geht auf das Verhältnis zu Zielen, Werten und Grundsätzen des EU-Außenhandelns ein. Er zeigt unter anderem auf, dass das verfassungsrechtlich verstandene Unionsinteresse durch den Vertrag von Lissabon eine erhebliche Aufwertung erfahren hat, welche sich bislang jedoch nur unzureichend in der Praxis der Unionsorgane widerspiegelt.