Die Arbeit ist die tiberarbeitete Fassung einer Habilitationsschrift, die im Wintersemester 1980/81 der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultat der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universitat, Bonn, vorgelegen hat. Vol kerrechtliche Vertrage und Praxis sowie die Literatur sind bis Ende 1982 be rUcksichtigt, kleinere Erganzungen wurden noch wahrend der Drucklegung nachgetragen. Ziel dieser Untersuchung ist es, die sich in den letzten Jahren entwickeln de engere Zusammenarbeit zwischen den Staaten hinsichtlich der Nutzung der staatsfreien Raume offenzulegen und zu wtirdigen. Mit der Arbeit konn te, so hoffe ich, belegt werden, daB die Staatengemeinschaft ftir den Bereich der staatsfreien Raume ein neues Wertesystem geschaffen und darauf aufbau end einen neuen Ordnungsrahmen entwickelt hat. Letztlich wird damitftir einen Teilbereich des Volkerrechts belegt, daB es nicht mehr als bloBes Koor dinationsrecht zu verstehen ist, sondern daB die Anerkennung von Staaten gemeinschaftsbelangen und deren institutionelle Absicherung seine Wand lung in ein Gemeinschaftsrecht bewirkt haben. Mein Dank gilt vor aHem meinem verehrten Lehrer, Professor Dr. Karl Josef Partsch, fur die intensive Beratung und Untersttitzung der Untersu chung. Seine Sicht des Volkerrechts und die Art seiner wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit diesem haben diese Untersuchung wie auch meine Arbeiten insgesamt entscheidend gepragt.
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