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Die interpolierende Betrachtungsweise ist eine vom Bundesfinanzhof entwickelte Methode zur Anwendung von Steuerbefreiungen im Grunderwerbsteuerrecht, die hierbei über ihren Wortlaut hinaus zur Steuerfreiheit verbunden werden. Dies nimmt die Untersuchung zum Anlass, die Frage nach einer methodisch und systematisch tragfähigen Begründung der Interpolation aufzuwerfen und zu beantworten. Im Mittelpunkt der Arbeit steht neben der Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen auf Gesamthandsgemeinschaften der Belastungsgrund der Grunderwerbsteuer, der ausführlich unter dem Aspekt wirtschaftlicher…mehr

Produktbeschreibung
Die interpolierende Betrachtungsweise ist eine vom Bundesfinanzhof entwickelte Methode zur Anwendung von Steuerbefreiungen im Grunderwerbsteuerrecht, die hierbei über ihren Wortlaut hinaus zur Steuerfreiheit verbunden werden. Dies nimmt die Untersuchung zum Anlass, die Frage nach einer methodisch und systematisch tragfähigen Begründung der Interpolation aufzuwerfen und zu beantworten. Im Mittelpunkt der Arbeit steht neben der Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen auf Gesamthandsgemeinschaften der Belastungsgrund der Grunderwerbsteuer, der ausführlich unter dem Aspekt wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit untersucht wird. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem für einen leistungsfähigkeitskonformen Steuerzugriff notwendigen Zusammenspiel von typisierenden Steuertatbeständen und Befreiungsvorschriften. Ausgehend davon entwickelt die Arbeit einen eigenen, lastengerechten Ansatz zur Interpolation, wofür die Steuerbefreiungen des Grunderwerbsteuerrechts nach ihrer Funktion kategorisiertwerden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Johannes Heck studierte von 2012 bis 2017 Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes. Anschließend war er ebendort promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanz- und Steuerrecht von Prof. Dr. Christoph Gröpl tätig. Seit September 2020 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst am Saarländischen Oberlandesgericht.