Die Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital wurde im Rahmen des Investmentmodernisierungsgesetzes in das neu geschaffene Investmentrecht aufgenommen, um bestehende Standortnachteile für den Finanzplatz Deutschland zu beseitigen. Der Gesetzgeber beabsichtigte, mit der Aufnahme des Fonds des Satzungstyps in das deutsche Kapitalanlagerecht mit den anderen europäischen Fondsindustriestaaten gleichzuziehen. Der erhoffte Erfolg blieb der Investmentaktiengesellschaft jedoch zunächst versagt. Ihre Kritiker erachteten den rechtlichen Rahmen vor dem Hintergrund der Anforderungen der Praxis als zu knapp und unpräzise. Diese Arbeit zeigt, dass die Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital bereits auf der Basis der Regelungen des Investmentmodernisierungsgesetzes erfolgreich gegründet werden und insbesondere haftungsrechtliche separierte Teilfonds bilden konnte. Ferner werden in dieser Arbeit Rechtsfragen aus dem Tagesgeschehen einer Investmentaktiengesellschaft aufgegriffen und praxisgerechten Lösungen zugeführt. Viele der hier entwickelten Ansätze wurden im Zuge des Investmentänderungsgesetzes in das neue Investmentrecht aufgenommen.