Seit 2004 kennt das deutsche Recht die Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital. Nach ausländischem Vorbild ausgestaltet, bietet dieses Anlagevehikel dem Anleger die Möglichkeit, als Mitglied der Gesellschaft am Investment beteiligt zu sein, verbunden mit dem jederzeitigen Recht, seine Anteile an die Gesellschaft zurückgeben zu können. Im Zusammenhang mit der auf den Vorstand verlagerten Kompetenz zu einer jederzeitigen Ausgabe junger Aktien erlangt diese Anlageform ein im deutschen Recht bislang so nicht zu findendes "atmendes" Grundkapital. Die Gesellschaft selbst ist steuerlich transparent ausgestaltet. Die Besteuerung findet auf Ebene der Anteilseigner statt. Verletzt die Gesellschaft diesbezüglich erforderliche Mitteilungspflichten gegenüber dem Anleger, so kommt es zu einer pauschalen Besteuerung des Investments, die schlimmstenfalls in die Substanz der Kapitalanlage eingreift. Die Frage nach der Haftung für die Verletzung der Mitteilungspflichten wird aktuell. Die Arbeit erörtert gesellschaftsrechtliche Besonderheiten, steuerrechtliche Implikationen und haftungsrechtliche Zusammenhänge vor dem Hintergrund der pauschalen Strafbesteuerung.
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