Der Gesetzgeber hat die Investmentkommanditgesellschaft nicht nur als investmentrechtliche Organisationsform etabliert, er ordnet sie auch als eine Unterart der handelsrechtlichen Kommanditgesellschaft (KG) den Personenhandelsgesellschaften zu. Mit dem Hinweis auf die Vornahme von lediglich erforderlichen Abweichungen behauptet der Gesetzgeber, dass die gesetzestypische KG identitätswahrend in das investmentrechtliche Systemgefüge eingebunden ist. Mit anderen Worten: Die durch das KAGB geschaffenen Modifikationen führen zu keiner Entfremdung, die die Eigenschaft der InvestmentKG als HGB-KG in…mehr
Der Gesetzgeber hat die Investmentkommanditgesellschaft nicht nur als investmentrechtliche Organisationsform etabliert, er ordnet sie auch als eine Unterart der handelsrechtlichen Kommanditgesellschaft (KG) den Personenhandelsgesellschaften zu. Mit dem Hinweis auf die Vornahme von lediglich erforderlichen Abweichungen behauptet der Gesetzgeber, dass die gesetzestypische KG identitätswahrend in das investmentrechtliche Systemgefüge eingebunden ist. Mit anderen Worten: Die durch das KAGB geschaffenen Modifikationen führen zu keiner Entfremdung, die die Eigenschaft der InvestmentKG als HGB-KG in Frage stellen würde. Die vorliegende Arbeit misst den Gesetzgeber an dieser Einschätzung, wobei insbesondere das Spannungsverhältnis zwischen Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht aufgegriffen wird.
Dominique Janine Finke hat Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt am Main und der University of Cambridge studiert. Während ihrer Promotion an der Friedrich Alexander Universität Erlangen/Nürnberg arbeitete sie in internationalen Großkanzleien im Bereich Corporate/M&A.
Inhaltsangabe
Dogmatisch Einordnung - Spannungsfeld zwischen Gesellschafts- und Investmentrecht - Abweichendes Haftungsregime - Praktische Handhabbarkeit und rechtliche Geeignetheit der gewählten Rechtsform - Organisationsverfassung - Einstufung des Entfremdungsgrad je nach konkreter Ausgestaltung der KG
Dogmatisch Einordnung - Spannungsfeld zwischen Gesellschafts- und Investmentrecht - Abweichendes Haftungsregime - Praktische Handhabbarkeit und rechtliche Geeignetheit der gewählten Rechtsform - Organisationsverfassung - Einstufung des Entfremdungsgrad je nach konkreter Ausgestaltung der KG
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