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Der Band »Die Irreführungsverbote des UWG im Spannungsfeld des freien europäischen Warenverkehrs« greift ein aktuelles Thema auf. Die Verschränkung der §§ 3, 6a - 6e UWG mit den Art. 30 ff. EGV ist bis zum heutigen Tag nicht eindeutig geklärt. An Bedeutung gewinnt das Thema dann, wenn Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen einer gemeinschaftsweiten Marketingkampagne in Deutschland vermarktet werden. Derartige Waren sind von der Herstellung bis zu ihrer Vermarktung von dem Verbraucherbild des Herstellungslandes geprägt. Dies ist typischerweise der mündige…mehr

Produktbeschreibung
Der Band »Die Irreführungsverbote des UWG im Spannungsfeld des freien europäischen Warenverkehrs« greift ein aktuelles Thema auf. Die Verschränkung der §§ 3, 6a - 6e UWG mit den Art. 30 ff. EGV ist bis zum heutigen Tag nicht eindeutig geklärt. An Bedeutung gewinnt das Thema dann, wenn Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen einer gemeinschaftsweiten Marketingkampagne in Deutschland vermarktet werden. Derartige Waren sind von der Herstellung bis zu ihrer Vermarktung von dem Verbraucherbild des Herstellungslandes geprägt. Dies ist typischerweise der mündige Verbraucher. Demgegenüber liegt dem UWG, mit dessen Hilfe die deutschen Marktteilnehmer die Einfuhr oder die Vermarktung derartiger Waren unterbinden können, der unkundige, schutzwürdige Verbraucher zugrunde. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht diese Ausprägung des UWG regelmäßig als mit Art. 30 EGV unvereinbar an. Der geht nämlich im Rahmen der von ihm entwickelten Kategorien »Lauterkeit des Handelsverkehrs« und »Verbraucherschutz« ebenfalls vom mündigen Verbraucher aus.

Die vorliegende Arbeit möchte zunächst klären, ob und inwieweit das internationale Wettbewerbsrecht bzw. das UWG selbst ein Einfuhrhindernis i. S. d. Art. 30 EGV darstellen kann. Danach wird der mündige Verbraucher des EuGH konturiert und einer gemeinschaftsrechtlichen Rechtsgrundlage zugeordnet. Über die Vorrangstellung des Gemeinschaftsrechts fließt dieses Verbraucherleitbild dann in das deutsche UWG ein und modifiziert es. Die genauen Auswirkungen dieser Verschränkung werden im einzelnen untersucht und dargestellt. Den Abschluß bildet eine Erörterung zur sogenannten Inländerdiskriminierung.