Die gegenständliche Abhandlung bezweckt die Judikatur des VwGH zum Scheingeschäft nach § 23 Abs. 1 BAO im Rahmen einer differenzierenden Herangehensweise darzustellen. Diese Zielsetzung wird damit verfolgt die unterschiedlichen Rechtsmaterien, welche der VwGH in seiner Judikatur vom Scheingeschäft abgegrenzt hat aus Sicht des VwGH und aus der Sicht der Lehre zu analysieren. In weiterer Folge werden entscheidende Merkmale hervorgehoben, die für das Scheingeschäft entwickelt wurden. Dabei wird sowohl auf das Zivilrecht als auch das Finanzrecht Bezug genommen. Überdies wird auch eine Abgrenzung zum Umgehungsgeschäft aufgrund der sehr hohen Ähnlichkeit zum Scheingeschäft zu treffen angestrebt, wobei in diesem Zusammenhang die Innentheorie und die Außentheorie erläutert werden. Beachtung finden auch das Zollrecht, die Treuhandschaft und das Finanzstrafrecht.
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