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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Technische Universität Dortmund, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der steigenden Armut der Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland hat auch die Jugendkriminalität deutlich zugenommen. In der polizeilichen Kriminalstatistik aus dem Jahr 2005 sind Jugendliche und Heranwachsende überdurchschnittlich häufig unter den Verdächtigen vertreten. Von Seiten der Medien und der Politik wird der Jugendkriminalrechtspflege seit mehreren Jahren vorgeworfen, zu lasch und zu lau zu reagieren. Immer lauter…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Technische Universität Dortmund, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der steigenden Armut der Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland hat auch die Jugendkriminalität deutlich zugenommen. In der polizeilichen Kriminalstatistik aus dem Jahr 2005 sind Jugendliche und Heranwachsende überdurchschnittlich häufig unter den Verdächtigen vertreten. Von Seiten der Medien und der Politik wird der Jugendkriminalrechtspflege seit mehreren Jahren vorgeworfen, zu lasch und zu lau zu reagieren. Immer lauter werden die Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts sowie der Absenkung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre. Im Gegenzug fordert die Sozialpädagogik statt mehr Repression ein mehr an Prävention. Eine Verschärfung des Jugendstrafrechts würde lediglich eine höhere Stigmatisierung zur Folge haben und mehr Schaden anrichten als Nutzen. Der Ansatzpunkt zur Kriminalprävention darf nicht die Drohung von Strafe sein, sondern die Einflussnahme auf die gesellschaftlichen und strukturellen Entstehungsgründe von Jugendkriminalität, denn mit einem verschärften Strafrecht lassen sich soziale Problem nicht lösen. Darüber hinaus weist die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen in ihrer Dokumentation des 24. Deutschen Jugendgerichtstages daraufhin, dass junge Menschen weitaus häufiger Opfer von Straftaten sind als Täter.Diese Modulabschlussarbeit setzt sich mit der Jugendgerichtshilfe auseinander. Zu Beginn werden ihre historischen Anfänge dargestellt, außerdem wird der Grundkonflikt der Jugendgerichtshilfe als Institution zwischen Jugendhilfe und Justiz erläutert...
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