In der Epoche zwischen etwa 1880 und 1930 durchliefen die Humanwissenschaften international einen tiefgreifenden Wandel und Umorientierungsprozeß . Auch die Rechtshistoriographie war während der Zwischenkriegszeit von einer engagierten Suche nach methodischen Neuanfängen gezeichnet. Mit dem Zusammenbruch der Monarchie sah sich insbesondere die sogenannte Germanistik nach 1918 abrupt der Krise des Historismus ausgesetzt; begleitet wurde dies von einem augenfälligen Generationenwandel unter den Gelehrten. Johannes Liebrecht identifiziert die unterschiedlichen Impulse und hauptsächlichen Erneuerungsdiskurse dieser Jahre und versucht, die Rechtsgeschichtswissenschaft in ihrem Prozeß der Modernisierung abzubilden.