Der Autor befasst sich mit einer zentralen verfahrensrechtlichen Fragestellung der ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit: der Frage nach dem Investitionsbegriff. Obwohl der Investitionsbegriff eine zentrale Jurisdiktionsvoraussetzung für die Nutzung des ICSID darstellt, ist der Begriff im WBÜ offen gelassen worden.
Einhergehend mit dem markanten Anstieg transnationaler Investitionstätigkeit sind die Fallzahlen des ICSID signifikant angestiegen. Zunehmend sehen sich die Gaststaaten der Investitionen Schiedsklagen von Investoren ausgesetzt, denen keine ausdrückliche Einigung der Parteien auf das ICSID zugrunde liegt. Bei der Beurteilung des in der Folge erhobenen Einwands der fehlenden sachlichen Zuständigkeit spielt die Frage nach der subjektiven Bestimmbarkeit oder der objektiven Bestimmtheit des Investitionsbegriffs eine zentrale Rolle. Jan-Frederik Belling begründet seine einschränkende Auslegung des Investitionsbegriffs anhand der Entstehungsgeschichte des WBÜ und erstmals eingehend anhand ausgewerteter Schiedssprüche.
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Einhergehend mit dem markanten Anstieg transnationaler Investitionstätigkeit sind die Fallzahlen des ICSID signifikant angestiegen. Zunehmend sehen sich die Gaststaaten der Investitionen Schiedsklagen von Investoren ausgesetzt, denen keine ausdrückliche Einigung der Parteien auf das ICSID zugrunde liegt. Bei der Beurteilung des in der Folge erhobenen Einwands der fehlenden sachlichen Zuständigkeit spielt die Frage nach der subjektiven Bestimmbarkeit oder der objektiven Bestimmtheit des Investitionsbegriffs eine zentrale Rolle. Jan-Frederik Belling begründet seine einschränkende Auslegung des Investitionsbegriffs anhand der Entstehungsgeschichte des WBÜ und erstmals eingehend anhand ausgewerteter Schiedssprüche.
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