Das Rechtsinstitut der kalten Zwangsverwaltung wurde von der Rechtspraxis als Alternative zur gerichtlichen Zwangsverwaltung entwickelt. Gegenstand ist eine Vereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und den absonderungsberechtigten Gläubigern über deren Befriedigung aus den Mietforderungen ohne Durchführung eines gerichtlichen Zwangsverwaltungsverfahrens. Die Autorin untersucht zunächst die Grundlagen und Voraussetzungen der kalten Zwangsverwaltung und beschäftigt sich sodann umfassend mit dem Inhalt derartiger Verwertungsvereinbarungen. Abschließend stellt sie die wesentlichen Vor- und Nachteile der kalten Zwangsverwaltung gegenüber der gerichtlichen Zwangsverwaltung vergleichend dar.