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Im Gegensatz zu Flüchtlingen haben Binnenvertriebene keine internationalen Grenzen überquert, um in einem anderen Land Asyl zu suchen. Sie sind in ihrem Land geblieben. Selbst wenn sie aus ähnlichen Gründen wie Flüchtlinge geflohen sind (bewaffneter Konflikt, weit verbreitete Gewalt, Menschenrechtsverletzungen), bleiben Binnenvertriebene rechtlich gesehen unter dem Schutz ihrer eigenen Regierung, wobei diese Regierung manchmal selbst die Ursache für ihre Flucht ist. Als Staatsbürger behalten Binnenvertriebene alle ihre Rechte, einschließlich des Rechts auf Schutz gemäß den Menschenrechten und…mehr

Produktbeschreibung
Im Gegensatz zu Flüchtlingen haben Binnenvertriebene keine internationalen Grenzen überquert, um in einem anderen Land Asyl zu suchen. Sie sind in ihrem Land geblieben. Selbst wenn sie aus ähnlichen Gründen wie Flüchtlinge geflohen sind (bewaffneter Konflikt, weit verbreitete Gewalt, Menschenrechtsverletzungen), bleiben Binnenvertriebene rechtlich gesehen unter dem Schutz ihrer eigenen Regierung, wobei diese Regierung manchmal selbst die Ursache für ihre Flucht ist. Als Staatsbürger behalten Binnenvertriebene alle ihre Rechte, einschließlich des Rechts auf Schutz gemäß den Menschenrechten und den Grundsätzen des humanitären Völkerrechts. Das Kampala-Übereinkommen zum Schutz von Binnenvertriebenen war ein bemerkenswerter Fortschritt für den afrikanischen Kontinent, wo Konflikte, Wetterunfälle und wirtschaftliche Strategien in den letzten Jahren zu einer Zunahme der Vertreibungen geführt haben.
Autorenporträt
Marwa Damak é assistente de investigação e doutoranda em Direito Internacional na Faculdade de Ciências Jurídicas, Políticas e Sociais da Universidade de Tunes. Tem uma licenciatura em Direito Público em 2011 e um mestrado em Direito Público e Ciência Política em 2014.