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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (ehem. Hochschule für Wirtschaft und Politik), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wahlrechte der EU-Verordnung zur IAS-Anwendung und ihre Umsetzungsmöglichkeiten in Deutschland stellen ein aktuelles Thema dar, das Fachkreise und Interessierte der Rechnungslegung seit einem Jahr intensiv beschäftigt.Ausgangspunkt ist die Verordnung der EU, die im Sommer 2002 verabschiedet worden ist, die sog. IAS-Verordnung. Die IAS-Verordnung sieht vor, dass die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (ehem. Hochschule für Wirtschaft und Politik), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wahlrechte der EU-Verordnung zur IAS-Anwendung und ihre Umsetzungsmöglichkeiten in Deutschland stellen ein aktuelles Thema dar, das Fachkreise und Interessierte der Rechnungslegung seit einem Jahr intensiv beschäftigt.Ausgangspunkt ist die Verordnung der EU, die im Sommer 2002 verabschiedet worden ist, die sog. IAS-Verordnung. Die IAS-Verordnung sieht vor, dass die IFRS, die auch die bisherigen IAS umfassen, zwingend ab Januar 2005 im Konzernabschluss der kapitalmarktorientierten Unternehmen anzuwenden sind. Damit ist ab dem Jahr 2005 die Anwendung der IAS/IFRS Vorschrift für den Konzernabschluss und von kapitalmarktorientierten Unternehmen zwingend anzuwenden. Der Maßnahmenkatalog der Bundesregierung vom 25.02.2003 sieht unter anderem ein Unternehmenswahlrecht zur Anwendung der IFRS für Konzernabschlüsse nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen vor.Übergangsregelungen bis zum Jahr 2007 bestehen zum einen für deutsche Unternehmen, die auch an der New Yorker Börse gelistet sind und für Zwecke einer Börsennotierung die US-GAAP anwenden, und zum a nderen für Unter-nehmen, die keine Aktien, sondern Schuldverschreibungen an die Börse gebracht haben.In der EU bestand von allen Seiten ein großes Interesse daran, dass - jedenfalls am Kapitalmarkt - einheitliche Regeln geschaffen werden sollten. Es sollte eine "einheitliche Sprache" gesprochen werden. Wertpapiere können heute in Frankfurt gekauft werden, aber ebenso in London, in Paris oder auch New York oder Tokio. Auf diese Weise wächst das Bedürfnis des Marktes an allen Handelsorten nach einheitlichen Regeln. Zu den einheitlichen Regeln zählt auch eine Bilanz nach einheitlichen Bilanzierungsregeln. Eine identische Sprache ist erforderlich, damit überall auf vergleichbarer Informationsgrundlage Wertpapiere gekauft und verkauft werden können.
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