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Diplomarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Freie Universität Berlin (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenstellung: In den letzten Jahren haben sich zahlreiche Familienunternehmen für den Gang an die Börse entschieden, da sich die Eigenmittelfinanzierung über den Kapitalmarkt als eine betriebswirtschaftlich günstige Lösung zur Überwindung wachstumsbedingter Finanzierungsprobleme und zur Deckung der immer wieder angeführten "Eigenkapitallücke" anbietet. Nur in den seltensten Fällen wurde hierfür allerdings die Rechtsform einer KGaA gewählt,…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Freie Universität Berlin (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenstellung:
In den letzten Jahren haben sich zahlreiche Familienunternehmen für den Gang an die Börse entschieden, da sich die Eigenmittelfinanzierung über den Kapitalmarkt als eine betriebswirtschaftlich günstige Lösung zur Überwindung wachstumsbedingter Finanzierungsprobleme und zur Deckung der immer wieder angeführten "Eigenkapitallücke" anbietet. Nur in den seltensten Fällen wurde hierfür allerdings die Rechtsform einer KGaA gewählt, obwohl sie die vorteilhafte Möglichkeit von personenbezogener Führung bei breit gestreutem Anlegerkreis zuläßt.
Ausgangspunkt der vorliegenden Diplomarbeit sind mittelständische Betriebe mit ihren häufigsten Problemen - unzureichende Eigenkapitalausstattung und familienspezifische Schwierigkeiten bei der Unternehmensführung und -nachfolge. Häufig wird in dieser Situation zur Lösung ein Börsengang in der Rechtsform einer AG empfohlen. Dem stehen jedoch Nachteile, wie höhere Kosten und Steuerbelastung sowie das Risiko des Verlustes des Unternehmereinflusses durch Fremdgesellschafter oder im Rahmen der Mitbestimmung gegenüber.
Neben der AG ermöglicht auch die KGaA den Zugang zum organisierten Kapitalmarkt. In ihrer gesetzlichen Ausgestaltung mit einer natürlichen Person als Komplementär bietet sie als Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft im Vergleich bereits den Vorteil einer hohen gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Gestaltungsfreiheit. Dagegen steht die Bindung an eine natürliche Person bei Haftung und Unternehmensnachfolge. Dem berechtigten Wunsch, dieses Risiko zu eliminieren, hat der BGH durch die Zulassung einer Kapitalgesellschaft als Komplementär der KGaA grundsätzlich entsprochen. Die genannten Aspekte lassen im Ergebnis die KGaA, insbesondere mit einer GmbH & Co. KG in der Position des Komplementärs, als interessante und beachtenswerte Rechtsform für den Mittelstand erscheinen. Da Familienunternehmen typischerweise in der Rechtsform der GmbH oder GmbH & Co. KG organisiert sind, ist dazu eine Umwandlung in eine KapG & Co. KGaA notwendig. Ein Überblick über die verschiedenen gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bildet den Abschluß der Arbeit.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
A.EINLEITUNG1
B.ABGRENZUNG UND PROBLEMBEREICHE MITTELSTÄNDISCHER UNTERNEHMEN4
I.Begriffsbestimmung4
II.Eigenkapitalausstattung5
III.Unternehmensführung9
IV.Nachfolgeregelung11
V.Zusammenfassung13
C.DIE BÖRSENORIENTIERTE AG ALS STANDARDLÖSUNG15
I.Vorzüge des going public15
1.Verbesserung der Eigenkapitalausstattung15
2.Unabhängigkeit der Gesellschaft16
3.Flexibilität des Unternehmens17
4.Steigerung des Bekanntheitsgrades18
II.Vorbehalte gegenüber der öffentlich gehandelten AG20
1.Kosten und Verwaltungsaufwand20
2.Risiko der Überfremdung22
3.Mitbestimmung24
4.Besteuerung25
III.Zusammenfassung29
D.DIE KAPG & CO. KGAA ALS ALTERNATIVE31
I.Grundstruktur der KGAA31
1.Rechtsnatur31
2.Gesellschaftsorgane33
a)Persönlich haftender Gesellschafter33
b)Hauptversammlung35
c)Aufsichtsrat36
3.Besteuerung37
4.Rechnungslegung40
II.Interessenorientierte Ausgestaltung43
1.Ausgangslage43
2.Rechtliche Zulässigkeit einer KapG als Komplementär45
3.Weitere Einzelfragen48
a)Firma48
b)Anlegerschutz50
c)Satzungsgestaltung51
4.Besteuerung bei nichtnatürlichen Personen als Komplementär53
III.Zusammenfassung55
E.UMWANDLUNG IN EINE KAPG & CO. KGAA58
I.Gesellschaftsrechtliche Regelungen58
1.Rechtsformänderung im Rahmen des Umwandlungsgesetzes58
a)Formwechsel58
b)Ausgliederung60
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