Der Band untersucht die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf den gesellschaftsrechtlichen Kapital- und Gläubigerschutz. Das BilMoG verfolgt das Ziel, den Informationswert von Jahresabschlüssen unter Beibehaltung des Gläubigerschutzniveaus zu steigern. Der Gesetzgeber führte eine außerbilanzielle Ausschüttungssperre ein, die unsichere Vermögensgegenstände bei der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Vermögens eliminiert. Trotz dieser minimal-invasiv wirkenden Maßnahme wurde ein Paradigmenwechsel eingeläutet: Der ausschüttungsfähige Gewinn ist fortan nicht mehr aus…mehr
Der Band untersucht die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf den gesellschaftsrechtlichen Kapital- und Gläubigerschutz. Das BilMoG verfolgt das Ziel, den Informationswert von Jahresabschlüssen unter Beibehaltung des Gläubigerschutzniveaus zu steigern. Der Gesetzgeber führte eine außerbilanzielle Ausschüttungssperre ein, die unsichere Vermögensgegenstände bei der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Vermögens eliminiert. Trotz dieser minimal-invasiv wirkenden Maßnahme wurde ein Paradigmenwechsel eingeläutet: Der ausschüttungsfähige Gewinn ist fortan nicht mehr aus der Bilanz ersichtlich, sondern nur noch in Zusammenschau mit Angaben im Anhang ermittelbar. Das Vorsichtsprinzip hat zulasten der Informationsfunktion eine Schwächung erfahren.
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Schriften zum Gesellschafts-, Bilanz- und Unternehmensteuerrecht 29
Peter Schaub studierte an der Juristischen Fakultät Würzburg Rechtswissenschaft und Europäisches Recht. Im Anschluss an das Erste Staatsexamen war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht. Er arbeitet als Rechtsanwalt in Frankfurt mit Tätigkeitsschwerpunkten im Gesellschafts- und Steuerrecht.
Inhaltsangabe
Kapitalschutz im Gesellschaftsrecht - Bilanzielle Implikationen des Kapitalschutzes -Informationsfunktion - Vorsichtsprinzip - Prinzip des ausschüttungsfähigen Gewinns - Kapitalschutzrelevanten Änderungen des BilMoG - Ausschüttungssperre nach 268 Abs. 8 HGB - Abkehr vom bilanziellen Gläubigerschutz