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Ausgangspunkt der Arbeit ist die dem nationalen Gesetzgeber durch die so genannte IAS/IFRS-Verordnung vom 19.07.2002 gewährte Möglichkeit, Kapitalgesellschaften die Befolgung der IAS/IFRS im Einzelabschluss verbindlich aufzugeben. Der Autor untersucht die Eignung der IAS/IFRS unter dem Gesichtspunkt der europäischen und nationalen Kapitalerhaltungsregeln und vor dem Hintergrund des kapitalgesellschaftsrechtlichen Trennungsprinzips. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass das geltende, in rechtspolitischer Hinsicht fundierte Kapitalerhaltungsregime, für dessen Bewahrung er eintritt, auf Grundlage der IAS/IFRS nicht aufrechtzuerhalten wäre.…mehr

Produktbeschreibung
Ausgangspunkt der Arbeit ist die dem nationalen Gesetzgeber durch die so genannte IAS/IFRS-Verordnung vom 19.07.2002 gewährte Möglichkeit, Kapitalgesellschaften die Befolgung der IAS/IFRS im Einzelabschluss verbindlich aufzugeben. Der Autor untersucht die Eignung der IAS/IFRS unter dem Gesichtspunkt der europäischen und nationalen Kapitalerhaltungsregeln und vor dem Hintergrund des kapitalgesellschaftsrechtlichen Trennungsprinzips. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass das geltende, in rechtspolitischer Hinsicht fundierte Kapitalerhaltungsregime, für dessen Bewahrung er eintritt, auf Grundlage der IAS/IFRS nicht aufrechtzuerhalten wäre.
Autorenporträt
Der Autor: Marc Merschmeyer hat von 1996 bis 2001 Rechtswissenschaften an der Universität Münster studiert und war dort von 2001 bis 2002 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht tätig. Im Jahr 2003 war der Autor Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht der Universität zu Köln. Seit 2003 ist er Referendar am Landgericht Köln.