In die erfreuliche Notwendigkeit versetzt, der ersten Ausgabe meiner »Karolinger« jetzt schon eine zweite Auflage folgen zu lassen, fühle ich mich im Hinblick darauf, daß diese neue Auflage gleichzeitig als eine teilweise neue Bearbeitung des Stückes erscheint und einen von der früheren Fassung abweichenden, nicht unerheblich veränderten Schluß aufweist, denjenigen gegenüber, welche das vorliegende Drama in seiner ersten Gestalt kennen gelernt und für dasselbe Interesse gewonnen haben, zu einigen Worten der Erklärung veranlaßt. Die Eigenartigkeit der dramatischen Dichtungsweise bringt es mit…mehr
In die erfreuliche Notwendigkeit versetzt, der ersten Ausgabe meiner »Karolinger« jetzt schon eine zweite Auflage folgen zu lassen, fühle ich mich im Hinblick darauf, daß diese neue Auflage gleichzeitig als eine teilweise neue Bearbeitung des Stückes erscheint und einen von der früheren Fassung abweichenden, nicht unerheblich veränderten Schluß aufweist, denjenigen gegenüber, welche das vorliegende Drama in seiner ersten Gestalt kennen gelernt und für dasselbe Interesse gewonnen haben, zu einigen Worten der Erklärung veranlaßt. Die Eigenartigkeit der dramatischen Dichtungsweise bringt es mit sich, daß das Werk mit seiner Entstehung auf dem Papiere noch nicht vollendet und abgeschlossen ist, sondern erst in der Berührung mit der Bühne, unter der lebendigen Mitwirkung der Zuhörerschaft zu voller Körperlichkeit sich entwickelt. Erst wenn er als Zuschauer unter Zuschauern die eigenen Gestalten an sich vorüberwandeln sieht, ist der dramatische Dichter in die perspektivisch richtige Entfernung von seinem Werke geruckt, um prüfen zu können, ob sein dramatischer Gedanke imstande gewesen ist, sich einen dramatischen Leib zu schaffen; das eigene Werk löst sich von ihm los und tritt ihm wie ein fremdes gegenüber, und je mächtiger der in ihm treibende dramatische Instinkt ist, um so energischer wird diese Loslösung sich vollziehen.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Ernst von Wildenbruch war der Sohn des preußischen Generalkonsuls in Beirut und späteren preußischen Generalleutnants Louis von Wildenbruch (1803¿1874), der ein illegitimer Spross des Prinzen Louis Ferdinand von Preußen aus einer seit 1800 andauernden Liaison mit Henriette Fromme (* 12. Februar 1783 in Berlin; ¿ 1828 in Königsberg) war. Die Kinder dieser Liaison, Sohn Louis und Tochter Blanka, wurden am 3. März 1810 durch König Friedrich Wilhelm III. unter dem Namen von Wildenbruch in den preußischen Adelsstand erhoben. Louis von Wildenbruch wuchs als Pflegesohn seines Onkels, des Fürsten Anton Radziwi¿¿ (1775¿1832) und dessen Gemahlin, Prinzessin Luise von Preußen (1770¿1836), die eine Schwester des 1806 vor Saalfeld gefallenen Prinzen Louis Ferdinand war, auf. Im Radziwi¿¿schen Haus lernte Louis von Wildenbruch die Hofdame seiner Pflegemutter, Ernestine von Langen, kennen, die er am 9. August 1837 heiratete. Aus dieser Ehe gingen Ernst und fünf weitere Geschwister hervor:
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