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Die Arbeit steht in Zusammenhang mit dem allgemeinen Forschungsgegenstand einer Betrachtung der Ausbildung und Fortentwicklung europäischer Höchstgerichtsbarkeit. Die Entwicklung von einer personal verstandenen höchstrichterlichen Gewalt des kastilischen Königs zur transpersonal verstandenen der Krone stellt - neben dem Aufbau höchstrichterlicher Gerichtsbarkeit zur Zeit der katholischen Könige - den Schwerpunkt dar.
Beginnend mit dem Institutionalisierungsprozeß am kastilischen Hofe Alfons X., an dem das gelehrte Gerichtswesen seinen Ausgangspunkt findet, wird die Entwicklung politischer
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Produktbeschreibung
Die Arbeit steht in Zusammenhang mit dem allgemeinen Forschungsgegenstand einer Betrachtung der Ausbildung und Fortentwicklung europäischer Höchstgerichtsbarkeit. Die Entwicklung von einer personal verstandenen höchstrichterlichen Gewalt des kastilischen Königs zur transpersonal verstandenen der Krone stellt - neben dem Aufbau höchstrichterlicher Gerichtsbarkeit zur Zeit der katholischen Könige - den Schwerpunkt dar.

Beginnend mit dem Institutionalisierungsprozeß am kastilischen Hofe Alfons X., an dem das gelehrte Gerichtswesen seinen Ausgangspunkt findet, wird die Entwicklung politischer und rechtlicher Voraussetzungen für die Entstehung des Höchstgerichtes, der Audiencia, beschrieben. Ihre spätere Entwicklung, die Auseinandersetzungen mit dem königlichen Rat und ihre Durchsetzung gegen den Widerstand im Adel bilden den Kern der Untersuchung im ersten Teil, der mit dem Aufstand der Comuneros 1520 zeitlich endet.

Aufbau, Ämter, Struktur und Arbeitsweise des Höchstgerichtes unter der Herrschaft der Katholischen Könige werden im zweiten Teil dargestellt, und zwar in politischer, administrativer, finanzieller und sozialer Hinsicht. Das umfangreiche herangezogene Quellenmaterial läßt den Schluß zu, daß die Reformen der Höchstgerichtsbarkeit im kastilischen Reich unter der Regierung der Königin Isabella verstärkt durchgeführt wurden.

Der Höhepunkt der Bemühungen um Gerechtigkeit kann im kastilischen Reich zwischen 1490 und 1504 angesetzt werden. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß sich die Höchstgerichtsbarkeit allmählich von der Person des Königs löste, nicht jedoch von der Krone.

Somit gelang die Abstrahierung eines der wichtigsten Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens vom mittelalterlichen Herrscher. Dies ermöglichte die Ausformung eines vom Herrscherbild losgelösten Gerichtswesens, das dem modernen Staat eigen ist. In Spanien wurden dafür erste Grundlagen zur Zeit der Katholischen Könige gelegt.