Vor Inkraftreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes gab es keine gesetzliche Regelung in Bezug auf Garantien. Die Arbeit vergleicht die bisherige Rechtspraxis mit den neu geschaffenen Regelungen. Darüber hinaus stellt sie die Besonderheiten von Garantien Dritter dar, erläutert die Haftung des Garantiegebers für seine Werbeaussagen und behandelt die besonderen Anforderungen an Garantien im Verbrauchsgüterkauf.
Vor Inkraftreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes gab es keine gesetzliche Regelung in Bezug auf Garantien. Die Arbeit vergleicht die bisherige Rechtspraxis mit den neu geschaffenen Regelungen. Darüber hinaus stellt sie die Besonderheiten von Garantien Dritter dar, erläutert die Haftung des Garantiegebers für seine Werbeaussagen und behandelt die besonderen Anforderungen an Garantien im Verbrauchsgüterkauf.
Der Autor: Martin Eisenhut, geboren 1974, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz, Erstes Staatsexamen 2000, Zweites Staatsexamen 2002, Promotion 2005.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Die verschiedenen kaufrechtlichen Garantieformen vor der Schuldrechtsmodernisierung - Untersuchung der einzelnen Vorschriften des geltenden Rechts, die sich mit kaufrechtlichen Garantien befassen - Besonderheiten von Drittgarantien - Haftung des Garantiegebers für Werbeaussagen - Garantien im Verbrauchsgüterkauf.
Aus dem Inhalt: Die verschiedenen kaufrechtlichen Garantieformen vor der Schuldrechtsmodernisierung - Untersuchung der einzelnen Vorschriften des geltenden Rechts, die sich mit kaufrechtlichen Garantien befassen - Besonderheiten von Drittgarantien - Haftung des Garantiegebers für Werbeaussagen - Garantien im Verbrauchsgüterkauf.
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