Erste umfassende monografische Abhandlung der Kausalgerichtsbarkeit Eine der ältesten Kompetenzen des Verfassungsgerichtshofes wird in Artikel 137 B-VG beschrieben: die Kausalgerichtsbarkeit. Deren Hauptanwendungsbereiche sind in der Praxis Streitigkeiten aus dem Finanzausgleich, Bereicherungsansprüche im öffentlichen Recht, öffentlich-rechtliche Liquidierungsklagen und unionsrechtliche Staatshaftungsansprüche. Diese Habilitationsschrift erfasst die Kausalgerichtsbarkeit rechtshistorisch, rechtsdogmatisch, rechtsvergleichend und rechtspolitisch. Dabei wird insbesondere die Judikatur des Reichsgerichts und des Verfassungsgerichtshofes ausgewertet. Die an den Verfassungsgerichtshof im Rahmen dieser Zuständigkeit herangetragenen Rechtssachen sind äußerst inhomogen: Der Verfassungsgerichtshof als Höchstgericht entscheidet sowohl in Streitigkeiten über die Finanzierung der Krankenanstalten als auch über die Klage einer Person auf Rückzahlung einer Verwaltungsstrafe. Das Buch behandelt die Zweckmäßigkeit dieser Kompetenz und bietet Vorschläge für eine Änderung der österreichischen Bundesverfassung. Diese Art von Grundlagenforschung hilft der Praxis bei der konsistenten Entscheidungsfindung sowie der Wissenschaft bei der stetigen Weiterentwicklung des österreichischen Rechtsschutzsystems.