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Alles beginnt mit der Klageschrift, sie leitet die erste Instanz ein. Schon nach der alten ZPO war es nicht einfach, erstinstanzliche Fehler im Berufungsverfahren wieder wett zu machen. Nach der ZPO-Reform ist dies noch weit schwieriger, weil das Berufungsgericht grundsätzlich an die erstinstanzlichen Feststellungen gebunden ist. Um so wichtiger ist es aufzuzeigen, was bei der Erstellung der Klageschrift und im Vorfeld zu beachten ist, z.B. - Vorprozessualer Schriftverkehr und Kontakt mit Mandanten und Dritten - Klagebegründung - das Markenzeichen jedes qualifizierten Anwalts - Klageantrag -…mehr

Produktbeschreibung
Alles beginnt mit der Klageschrift, sie leitet die erste Instanz ein. Schon nach der alten ZPO war es nicht einfach, erstinstanzliche Fehler im Berufungsverfahren wieder wett zu machen. Nach der ZPO-Reform ist dies noch weit schwieriger, weil das Berufungsgericht grundsätzlich an die erstinstanzlichen Feststellungen gebunden ist. Um so wichtiger ist es aufzuzeigen, was bei der Erstellung der Klageschrift und im Vorfeld zu beachten ist, z.B.
- Vorprozessualer Schriftverkehr und Kontakt mit Mandanten und Dritten
- Klagebegründung - das Markenzeichen jedes qualifizierten Anwalts
- Klageantrag - von ihm kann die Zulässigkeit, aber auch die Begründetheit abhängen
- Streitverkündung - deren Versäumung kann regresspflichtig machen
- Streitwertrecht - davon hängt die Vergütung ab
- Präklusionsrecht - davon kann der Prozessausgang abhängen
- Beweisrecht - risikoreich und oft fehlerträchtig gehandhabt.

Zahlreiche Beispiele, Schriftsatzmuster, Tipps für Strategien und Gegenstrategien, aber auch Warnungen vor Fehlerquellen und Haftungsfallen bieten direkt umsetzbare Arbeitshilfen.

Die Neuauflage ist auf ganz aktuellem Stand: Die großen Zivilrechtsreformen und die ZPO-Reform sind ebenso durchweg eingearbeitet wie die Neufassung des GKG, das neue RVG und vorausschauend der Entwurf des JuMoG.

Das Handbuch ist Pflichtlektüre für alle jungen Rechtsanwälte und alle Referendare, aber auch erfahrenere Kollegen können noch so manches lernen (so RA Dr. Martin Bahr, www. jurawelt.de, 2002, zur Vorauflage).

Der Autor

Dr. Egon Schneider gilt als 'Grandseigneur des Zivilprozessrechts' (so Bohlander, MDR 1996, 1093) mit jahrzehntelanger Prozesserfahrung als Zivilrichter und Rechtsanwalt. Er ist Autor zahlreicher prozessrechtlicher Bücher und Abhandlungen.