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Die ecuadorianische Verfassung von 2008, die grundlegende Änderungen in der Anerkennung von Rechten und deren Schutzsystem enthält, verleiht dem Verfassungsgericht die Befugnis, die Stärkung der Verfassungsgerichtsbarkeit und den Prozess der Konstitutionalisierung des rechtlichen, politischen und sozialen Systems des Landes zu organisieren, wobei es davon ausgeht, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit ein wirksames und geeignetes Instrument ist, um die Forderungen des Verfassungstextes in die Tat umzusetzen. In diesem Sinne wird die Nichtigkeitsklage, die als Rechtsprechungsgarantie betrachtet…mehr

Produktbeschreibung
Die ecuadorianische Verfassung von 2008, die grundlegende Änderungen in der Anerkennung von Rechten und deren Schutzsystem enthält, verleiht dem Verfassungsgericht die Befugnis, die Stärkung der Verfassungsgerichtsbarkeit und den Prozess der Konstitutionalisierung des rechtlichen, politischen und sozialen Systems des Landes zu organisieren, wobei es davon ausgeht, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit ein wirksames und geeignetes Instrument ist, um die Forderungen des Verfassungstextes in die Tat umzusetzen. In diesem Sinne wird die Nichtigkeitsklage, die als Rechtsprechungsgarantie betrachtet wird, vor das Verfassungsgericht gebracht, wenn ein Urteil in verfassungsrechtlichen Angelegenheiten nicht vollstreckt wurde oder eine mangelhafte Vollstreckung aufweist, d.h. die verfassungsmäßigen Rechte werden nicht nur von den anderen Rechtsprechungsgarantien ausgeführt, sondern es gibt auch die Garantie der Nichtigkeitsklage, die in der Lage ist, die Vollstreckung von nicht erfüllten Urteilen in den anderen Rechtsprechungsgarantien zu erreichen, wobei sie als letztes Instrument zur Vermeidung von Missbräuchen und zur Begünstigung der Opfer mit dem Prinzip der integralen Wiedergutmachung, die den verursachten Schaden verringert, eingesetzt wird.
Autorenporträt
Marielis Silvana Socasi López. Absolventin der Zentraluniversität von Ecuador. Fakultät für Jurisprudenz, Politik- und Sozialwissenschaften. Rechtsanwältin bei den Gerichten der Republik.